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Bestellungen und ihre Lieferzeit

Ein Thema von fkerber · begonnen am 19. Nov 2010 · letzter Beitrag vom 20. Nov 2010
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TurboMartin

Registriert seit: 13. Feb 2006
Ort: Bad Honnef
765 Beiträge
 
Turbo Delphi für Win32
 
#1

AW: Bestellungen und ihre Lieferzeit

  Alt 20. Nov 2010, 15:31
Kann ich in einem solchen Online-Shop (sofern ich einen hätte) einfach erfundene Lieferzeiten oder sogar offensichtliche Lügen (Artikel an Lager, obwohl das gar nicht stimmt) angeben, um somit ja schlussendlich Kunden zu locken? Wenn sich jemand beschwert verweise ich einfach auf meine AGB und selbst wenn ein Kunde dann mal storniert, dann hatte ich wenigstens 2 Wochen sein Geld, um damit wirtschaften zu können...

Das kann es doch eigentlich nicht sein, oder?
Rechtlich gesehen ist dieser Abschnitt mit unverbindlichen Lieferterminen ungültig. Du solltest ihnen auf jeden Fall eine Frist setzen und ich würde vielleicht versuchen, mit einer Schadenersatzklage zu drohen wegen ihrer unwirksamen AGB-Klausel
Tomorrow will be cancelled due to lack of interest.

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Hansa

Registriert seit: 9. Jun 2002
Ort: Saarland
7.554 Beiträge
 
Delphi 8 Professional
 
#2

AW: Bestellungen und ihre Lieferzeit

  Alt 20. Nov 2010, 15:58
..und ich würde vielleicht versuchen, mit einer Schadenersatzklage zu drohen wegen ihrer unwirksamen AGB-Klausel
Deutscher Prozesshansel.
Gruß
Hansa
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Benutzerbild von Garfield
Garfield

Registriert seit: 9. Jul 2004
Ort: Aken (Anhalt-Bitterfeld)
1.335 Beiträge
 
Delphi XE5 Professional
 
#3

AW: Bestellungen und ihre Lieferzeit

  Alt 20. Nov 2010, 16:27
Ich denke, dass man sich ab einer gewissen Unternehmensgröße keine Verzögerungen mehr leisten kann. Bei Amazon wäre, denke ich, sogar ein Medieninteresse da. Insofern werden die sich hüten, es soweit kommen zu lassen.
Bei Amazon muss man allerdings auch darauf achten, ob die Ware wirklich von Amazon oder einem anderen Händler verkauft wird.

Rechtlich gesehen ist dieser Abschnitt mit unverbindlichen Lieferterminen ungültig. Du solltest ihnen auf jeden Fall eine Frist setzen und ich würde vielleicht versuchen, mit einer Schadenersatzklage zu drohen wegen ihrer unwirksamen AGB-Klausel
Was soll ungültig sein?

Bei Vorkasse beginnt die Lieferfrist mit dem Geldeingang. Wenn der Händler die Ware vom Zeitpunkt der Bestellung bis zum Eingang des Geldes heranschaffen kann, kann er auch angeben, dass die Ware am Lager ist.

Wenn ein Händler eine unverbindliche Lieferfrist angibt, kann er sie auch überschreiten. Nach Überschreitung muss der Kunde den Händler in Verzug setzen und die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Ist zwar ärgerlich für den Kunden, aber er kann dann an passender Stelle auf sachliche Art und Weise negative Werbung für den Händler machen.

Eine Drohung mit einer Schadensersatzklage dürfte ins Leere gehen. Der Schaden müsste nachgewiesen werden und dürfte so gering sein, dass sich eine Klage nicht lohnt. Eine Abmahnung wäre wirksamer, aber die kann nicht vom Kunden ausgehen.
Gruss Garfield
Ubuntu 22.04: Laz2.2.2/FPC3.2.2 - VirtBox6.1+W10: D7PE, DXE5Prof
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