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US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow

Ein Thema von LimeBulls · begonnen am 12. Dez 2010 · letzter Beitrag vom 14. Dez 2010
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Sir Rufo

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#1

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 23:11
Dann muss der Mitarbeiter sich an die eigene Firma wenden, da diese ja die Software an den Angestellten weitergibt
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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LimeBulls

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#2

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 23:55
Ich fasse es jetzt zusammen und bitte um Bestätigung, sollte ich es richtig aufgefasst haben:

Testaufbau1:
Ich integriere GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software.

- Die GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein GPL Projekt verwendet wird]
- Die Firma erwirbt automatisch die "GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden

Frage:
Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten oder sind diese durch die GPL Lizenz dazu auf Anfrage verpflichtet ?
Falls niemand verpflichtet ist/werden kann den Quellcode offen zu legen, obwohl die GPL Lizenz vorliegt, gibt es überhaupt Nachteile die Firmensoftware mit einer GPL Lizenz laufen zu lassen ?


Testaufbau2:
GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien.

- Die GPL gilt nur für das Projekt in dem die GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde
- Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt.


------------------------------------------------------------------

Nach dem Thread mache ich wohl ein Tutorial auf zum Thema Lizenzen [MPL, GLP]
Ist wohl der einzige richtige Thread im Internet der alles einigermaßen gut zusammenfasst

Geändert von LimeBulls (13. Dez 2010 um 00:16 Uhr)
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Sir Rufo

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#3

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 00:42
Ersetze das "erwerben" durch "unterwerfen" dann wird der kausale Zusammenhang deutlicher.

Zu deiner Frage im Fall 1:

Ich programmiere etwas. Niemand kann mich zwingen, irgendetwas weiterzugeben. Wenn ich aber etwas weitergebe und da ist was mit GPL dabei, zwingt mich die GPL auch den gesamten Sourcecode weiterzugeben. Somit liegt es immer in meinem Ermessen, ob ich etwas weitergebe.
Die GPL zwingt mich nicht zum Veröffentlichen/Weitergeben, sie bestimmt nur den Umfang, wenn ich es weitergebe.
Somit ergeben sich keine Nachteile bei der Verwendung innerhalb eines festen Kreises, der eh vom Sourcecode Kenntnis haben darf. Aber das wurde hier auch schon erläutert.

Zum Fall 2:

Habe ich eine Anwendung, die völlig ohne Sourcen mit GPL auskommt, dann unterliegt diese auch nicht der GPL. Schreibe ich jetzt für diese Anwendung ein Plugin, wo Sourcen mit GPL benutzt werden, dann gilt für das Plugin auch die GPL - die Anwendung selber bleibt unberührt davon.

Das ist auch logisch, weil man ja ansonsten jede Software, die Plugins unterstützt, der GPL unterwerfen könnte.

Somit würde es sich anbieten die GPL-Teile in Plugins auszulagern. Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.

Rechtsverbindlich bestätigen wird dir das hier wohl niemand - ich auch nicht.
Aber dazu hat man ja auch die Möglichkeit einen RA zu konsultieren oder sogar den Urheber der Sourcen zu kontaktieren.
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cookie22

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#4

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 01:18
Zitat:
Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.
wie definiert sich "lauffähig"?

reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?
Gruß
Cookie
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idefix2

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#5

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 07:56
Die Plugin Lösung erscheint mir wesentlich eleganter als zwei getrennte Programme zu verwenden, davon das GPL Programm als "Starter".

Da die eigentliche Aufgabenstellung nicht im Bereich der GPL-Software liegt, die ja nur die Projekauswahl macht, wäre es doch leicht, zusätzlich zum GPL-Auswahl-Plugin ein ganz simples Plugin zu schreiben, bei dem der Benutzer seine Auswahl manuell in ein EditFeld einträgt. Damit ist dann klar, dass der Rest des Programms unabhängig von dem GPL Plugin auch funktioniert.
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Bummi

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#6

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 08:03
Die Idee des Coverflow ist bei uns IMHO nicht schützbar. Wenn das Teil auf OpenGL aufsetzt lässt es sich IMHO in 2-3 Tagen auch komplett selbst hochziehen, damit bestehen keine Lizenzabhängkeiten mehr.
Thomas Wassermann H₂♂
Das Problem steckt meistens zwischen den Ohren
DRY DRY KISS
H₂ (wenn bei meinen Snipplets nichts anderes angegeben ist Lizenz: WTFPL)
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