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Donationware und das deutsche Steuerrecht...

Ein Thema von Mithrandir · begonnen am 24. Okt 2011 · letzter Beitrag vom 27. Okt 2011
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Gausi

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#1

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 06:47
Ok, dann hab ich mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Bei Donationware ist eine Spende etwas anderes als eine Spende für z.B. Opfer von Naturkatastrophen. Letztere kann der Spender (meistens) von der Steuer absetzen, wenn er von dem Empfänger eine Spendenquittung erhält. Die kann man als Hobbyprogrammierer natürlich nicht ausstellen.

Bei Schenkungen gibt es afaik einen Freibetrag von 20.000€ in 10 Jahren. Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du? Kleinkram muss man ja wohl genausowenig steuerlich anmelden wie die geschenkte Pralinenschachtel zu Weihnachten, oder?
Being smart will count for nothing if you don't make the world better. You have to use your smarts to count for something, to serve life, not death.
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himitsu

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#2

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 07:37
Meine, bei mir so bisher eingegangenen 40€ an Spenden in den 3-4 Jahren, hab ich auch noch nicht gemeldet.

Das sollte noch lange unter dem "Freibetrag" liegen und ich glaub der Aufwand im amt wäre da schon teurer (schließlich beschätigt sich dann ein Beamter stundenlang mit meiner Steuererklärung und es kommt eh nix bei raus )

Mist, das liest jetzt bestimmt einer und in 10 Minuten steht die Fisi vor meiner Tür.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu (25. Okt 2011 um 07:40 Uhr)
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#3

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 08:51
Eh
rein theoretisch muß JEDES Einkommen angegeben werden. Auch Schenkungen und Spenden; die sind ja nur bei ..wie hießdasnoch.. abzugsfähig.

Gruß
K-H
Programme gehorchen nicht Deinen Absichten sondern Deinen Anweisungen
R.E.D retired error detector
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Mithrandir
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#4

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 12:02
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?
Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.
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"In einer Zeit universellen Betruges wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt." -- 1984, George Orwell
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#5

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 16:12
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?
Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.
Vergiss den Freibetrag, du mußt das versteuern. Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.
Gruß
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#6

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 20:04
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.
Darf ich fragen, von wem du die Info hast?
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#7

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 20:30
Also von allem was ich bisher so zu dem Thema gelesen habe, lief es immer auf: "Das ist keine richtige Spende." hinaus.

https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Spende#Nicht_abzugsf.C3.A4hige_.E2.80.9ESpenden.E2.80.9C
Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme.

Hier gibt es eine nette Erklärung.

Disclaimer: Ich habe keine Ahnung.
Intellekt ist das Verstehen von Wissen. Verstehen ist der wahre Pfad zu Einsicht. Einsicht ist der Schlüssel zu allem.
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himitsu

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#8

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 20:38
Häng auf jeden Fall die Spende nicht an das Programm
(Spenden für dieses Programm)

Sondern halte sie allgemein und erwähne sie quasi nur so nebenbei, in der Nähe deiner Programmvorstellung.
(Unterstützen sie mich bei meinem Schaffen Hobby oder so)


Wie wäre es mit Cardware und Co.?
Weniger Streß mit dem Fiskus und mehr Spaß mit den erfreuten Nutzern. (es sei denn dir schickt einer 'ne Karte mir der Blauen Mauritius)
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu (25. Okt 2011 um 20:45 Uhr)
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#9

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 21:00
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.
Darf ich fragen, von wem du die Info hast?
Von meinem Steuerberater. Unsere Donations wurden als normales Einkommen versteuert. Allein schon der Name Donationware implementiert, dass du damit rechnest Einnahmen zu haben.

Das kannst du keinem Finanzbeamten klar machen, dass es sich dabei um Schenkungen handelt.
Gruß
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#10

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 21:10
Hm, ok. Wenn man das alles so liest, dann sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ein Kleingewerbe anzumelden. Aber ich hab das bei meiner besseren Hälfte gesehen: Was man sich da an Papierkrieg aufhalst. Und wofür? Ich bin momentan Azubi und mit meinem Einkommen deutlich unterhalb der Steuerfreigrenze. Mit anderen Worten: Ich zahl gar keine Einkommensteuer, ergo brauch ich auch keine Erklärung. Dazu kommt noch BAB. Wie das Arbeitsamt wohl auf eine Gewerbeanmeldung reagieren würde?

Leute, is' das alles unnötig kompliziert...
米斯蘭迪爾
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