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grundsätzliche Lizenzfrage...

Ein Thema von stahli · begonnen am 11. Nov 2011 · letzter Beitrag vom 13. Nov 2011
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Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#11

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 09:20
...insbes. an MEissing.

Ich habe privat RAD XE Prof und im Dienst haben wir D7 Prof.

Jetzt gibt es Überlegungen, ein altes Projekt zu überarbeiten. Im Dienst wird wohl kein neues Delphi finanziert.

Meine Frage:

Wenn ich privat auf Delphi XE(2) ENTERPRISE oder RAD XE(2) ENTERPRISE upgraden würde, dürfte ich das privat UND im Dienst installieren (und nutzen )
Die Nutzung würde NUR durch mich erfolgen (also immer nur an einem Arbeitsplatz).

Wäre das lizenztechnisch in Ordnung (da der Dienstrechner ja nicht meiner ist).
Nun, wohl eher lizenzrechtlich, mit technisch hat das nichts zu tun. Wobei es auch lizenztechnische Lösungen gibt, siehe die sog. "Dongles".

Schau doch einfach in den Lizenzvertrag, das müßte dort stehen - vorausgesetzt, er ist überhaupt rechtskräftig, was mit einem nachträglich untergeschobenen Vertrag ("überraschend") nicht gegeben ist.

Ansonsten gibt es n.m.W. die Faustregel: Es darf nicht zur gleichen Zeit zweimal laufen. Also nichts da mit "personengebunden", was m.E. auch insofern ziemlicher Unfug ist, denn das würde ja bedeuten, daß man niemand anderen an seinen Rechner lassen dürfte.

Geändert von Delphi-Laie (12. Nov 2011 um 09:22 Uhr)
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mkinzler
(Moderator)

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39.851 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#12

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 09:25
Zuwas einen Dongle, man aknn das Programm ja mehrmals installieren (Installationszähler). Die Beschränkung der parallelen Nutzung bezieht sich ja auf das Programm und nicht den Rechner. Da die Lizenz beim installieren ja mit dem Benutzerprofil des Benutzers verknüpft wird, kann ein anderer Benutzer(account) das Programm auch nicht nutzen.
Markus Kinzler
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Benutzerbild von Mithrandir
Mithrandir
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#13

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 10:12
Nun, wohl eher lizenzrechtlich, mit technisch hat das nichts zu tun. Wobei es auch lizenztechnische Lösungen gibt, siehe die sog. "Dongles".
Klugschieter. Dass hier der rechtliche Aspekt gemeint ist, war allen Beteiligten schon im Vorfeld klar. Behaupte ich jetzt einfach mal.
Also nichts da mit "personengebunden", was m.E. auch insofern ziemlicher Unfug ist, denn das würde ja bedeuten, daß man niemand anderen an seinen Rechner lassen dürfte.
Was heißt hier Unfug? Solange ich nur mit der Software arbeite, ist es doch wumpe, auf wievielen Rechnern sie installiert ist. Wenn ich jemanden anderes an mein RAD-Studio lasse, dann ist er in diesem Moment auch Besitzer meiner Lizenz. Der Eigentümer bin aber immer noch ich. Und deshalb darf ich dann auch parallel nicht mit meiner Lizenz an einer anderen Maschine arbeiten. So ist zumindest mein Rechtsverständnis.

Egal, warten wir auf Matthias.
米斯蘭迪爾
"In einer Zeit universellen Betruges wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt." -- 1984, George Orwell
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MEissing

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Delphi 12 Athens
 
#14

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 13:01
Es darf nicht zur gleichen Zeit zweimal laufen.
Doch, darf es. Und wird auch von etlichen Kunden so genutzt.
Matthias Eißing
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Delphi 12 Athens
 
#15

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 13:02
Da die Lizenz beim installieren ja mit dem Benutzerprofil des Benutzers verknüpft wird, kann ein anderer Benutzer(account) das Programm auch nicht nutzen.
Seit Delphi 2007 wird der "komplette Rechner" freigeschaltet.
Matthias Eißing
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Delphi 12 Athens
 
#16

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 13:04
Wenn ich jemanden anderes an mein RAD-Studio lasse, dann ist er in diesem Moment auch Besitzer meiner Lizenz. Der Eigentümer bin aber immer noch ich. Und deshalb darf ich dann auch parallel nicht mit meiner Lizenz an einer anderen Maschine arbeiten. So ist zumindest mein Rechtsverständnis.
Man darf eine Benutzerlizenz nicht an einen anderen (temporär) übertragen. Es ist *deine* Lizenz. Eine weitere Unterlizensierung ist nicht vorgesehen.
Matthias Eißing
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stahli

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Delphi 11 Alexandria
 
#17

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 13:10
Ok, vielen Dank.
Das wäre dann zumindest eine nützliche Argumentationsoption PRO Delphi.

PS: Jetzt hat mich Matthias gerade durch den Beitrag daran gehindert, konzentriert seiner eigenen Erklärung zum DataSnap zu folgen...
Stahli
http://www.StahliSoft.de
---
"Jetzt muss ich seh´n, dass ich kein Denkfehler mach...!?" Dittsche (2004)
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MEissing

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Delphi 12 Athens
 
#18

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 13:14
Wenn ich privat auf Delphi XE(2) ENTERPRISE oder RAD XE(2) ENTERPRISE upgraden würde, dürfte ich das privat UND im Dienst installieren (und nutzen )
Die Nutzung würde NUR durch mich erfolgen (also immer nur an einem Arbeitsplatz).
Kurze Antwort: Ja.

Lange Antwort: Ja. Es ist deine Lizenz, die du auf einer "angemessenen Anzahl von Rechnern" installieren und auch (parallel!) nutzen darfst:
Code:
provided that only the Named User uses the Product.


...."innerhalb einer Organisation".... darüber lässt sich streiten.

http://edn.embarcadero.com/article/41512
Matthias Eißing
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Chemiker

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Delphi 11 Alexandria
 
#19

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 15:54
Hallo,

ich habe einen Wartungsvertrag für Delphi Prof.- Version. Was muss man machen und was kostet es diesen Wartungsvertrag auf eine Delphi -Enterprise Version zu ändern?

Bis bald Chemiker
wer gesund ist hat 1000 wünsche wer krank ist nur einen.
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Delphi-Laie

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Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#20

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...

  Alt 12. Nov 2011, 15:55
Man darf eine Benutzerlizenz nicht an einen anderen (temporär) übertragen. Es ist *deine* Lizenz. Eine weitere Unterlizensierung ist nicht vorgesehen.
Nun, wenn es für eine "Umlizenzierung" gewichtige und plausible Gründe gibt, so z.B. den, daß der Lizenznehmer nachweislich und irreversibel nicht mehr zu programmieren in der Lage ist, sollte der Softwarehersteller entweder die Lizenz beenden (wird er wohl nicht gern tun, da Einnahmeeinbuße) oder auf jemand anderen zu übertragen sich nicht querstellen.

Spätestens im Erbfalle müßte eine Lizenz m.E. auf eine andere Person übergehen (können), und das ohne Wenn und Aber.

Geändert von Delphi-Laie (12. Nov 2011 um 16:00 Uhr)
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