AGB  ·  Datenschutz  ·  Impressum  







Anmelden
Nützliche Links
Registrieren
Zurück Delphi-PRAXiS Delphi-PRAXiS - Lounge Klatsch und Tratsch DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
Thema durchsuchen
Ansicht
Themen-Optionen

DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

Ein Thema von s.h.a.r.k · begonnen am 12. Apr 2013 · letzter Beitrag vom 26. Apr 2013
Antwort Antwort
Seite 1 von 2  1 2      
Benutzerbild von s.h.a.r.k
s.h.a.r.k

Registriert seit: 26. Mai 2004
3.159 Beiträge
 
#1

DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 12. Apr 2013, 20:22
Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage zu DSL-Verträgen und der Geschwindigkeit, die einem ja kein Provider zusichert bzw. vorab mitteilt, wie viel KBit/s man denn überhaupt im Endeffekt bekommt. Erst wenn man einen x-beliebigen Vertrag abgeschlossen hat, erfährt man was Sache ist. Daraus resultiert nämlich teilweise dann mein Problem...

Vorab aber noch: ich weiß, dass es sich bei euren Kommentaren nicht um rechtssichere Aussagen handelt, aber vielleicht kann mir ja allgemein jemand weiterhelfen.

Folgendes ist bisher passiert: eine Freundin hat einen DSL-Vertrag abgeschlossen und zwar einen mit "bis zu 16000 KBits/s". Sie ist meine direkte Nachbarin. Ich habe beim selben Anbieter -- nicht der größe pinke Anbieter -- auch einen bis zu 16000 KBit/s-Vertrag und ich bekomme diese Bandbreite auch. Sie bekommt nur eine 2000er Bandbreite, worüber sie aber nie informatiert wurde. So richtig hat sie es auch nie gemerkt, bis auf dass Youtube-Videos teilweise schon recht langsam geladen wurden. Dann habe ich irgendwann mal einen Geschwindigkeitstest laufen lassen und das Result waren dann eben die 2000 Bandbreite, mehr war nie drin -- habe ja mehrfach getestet.

Eines Tages, so nach grob 2 Jahren, hat sie mal aus welchen Grund auch immer mit dem Provider-Support telefoniert und ich meinte Spasses halber, dass sie doch mal fragen soll, ob bei ihr nicht mehr an Bandbreite möglich ist, da ich diese ja auch bekomme. Meinte der nette Mensch am anderen Ende der Leitung, dass sie leider nur noch einen 2000er Port am Verteiler für sie gehabt haben und sie daher keine höhere Bandbreite bekommen kann. Dann wurde ihr noch angeboten, dass man ihr ein wenig mit dem Preis runtergeht, aber das wars dann auch schon. Für ein Jahr soll sie weiterhin in einem Vertrag gefangen sein, der dann auch noch um 5 oder 10 Euro teurer geworden ist.

Was glaubst ihr? Ist dieses pauschale Verschweigen, dass nur eine 2000er-Leitung verfügbar war, ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Es geht hierbei ja auch um mögliche Kostenersparnis, da es sehr wahrscheinlich billigere Verträge am Martk gegeben hat, die eben nur eine 2000er Leitung angeboten haben. Will jetzt mal nicht kommentieren, was ich davon halte, da mich interessiert, was ihr so davon denkt.
»Remember, the future maintainer is the person you should be writing code for, not the compiler.« (Nick Hodges)
  Mit Zitat antworten Zitat
Morphie

Registriert seit: 27. Apr 2008
Ort: Rahden
630 Beiträge
 
#2

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 12. Apr 2013, 20:28
Ich denke nicht, dass man da etwas machen kann... Die Verträge sind so ausgereift und sichern den Provider dementsprechend gut ab.
Was hilft: DSL Zugang bestellen, testen und ggf. innerhalb von 14 Tagen den Auftrag widerrufen...
  Mit Zitat antworten Zitat
vagtler

Registriert seit: 9. Jul 2010
Ort: Köln
667 Beiträge
 
Delphi 2010 Professional
 
#3

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 12. Apr 2013, 21:01
[,,,] Was hilft: DSL Zugang bestellen, testen und ggf. innerhalb von 14 Tagen den Auftrag widerrufen...
Das hilft garantiert nicht.
  Mit Zitat antworten Zitat
Morphie

Registriert seit: 27. Apr 2008
Ort: Rahden
630 Beiträge
 
#4

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 12. Apr 2013, 21:15
[,,,] Was hilft: DSL Zugang bestellen, testen und ggf. innerhalb von 14 Tagen den Auftrag widerrufen...
Das hilft garantiert nicht.
weil?

http://news.toptarif.de/widerrufsrec...ltung-gueltig/
http://www.wn.de/Archiv/2012/01/Sons...ltung-erhalten
  Mit Zitat antworten Zitat
Furtbichler
(Gast)

n/a Beiträge
 
#5

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 07:37
Also Leute, Knebelverträge sind das nicht: Es wird ein Vertrag über eine zu erbringende Leistung vereinbart.

Problem: Ich habe 16MBit gekauft, aber nur 2MBit bekommen. Oder: Ich habe eine 100qm Wohnung angemietet, aber es sind doch nur 80qm. Oder ich habe ein 100PS Auto gekauft, aber in Wirklichkeit sind es nur 80PS. Oder 20

1. Wenn ich nach Lieferung das Produkt prüfe und nicht zufrieden bin, kann ich den Vertrag anfechten. Das war immer so, ist immer so und wird auch immer so sein.
2. Wenn ich damit zufrieden war (2 Jahre keine Beschwerde), dann kann ich den Vertrag nicht mehr anfechten, sondern nur noch aussteigen.
3. Bei meinem Provider sagt man, das bei 16MBit mindestens 12MBit ankommen müssen, d.h. eine Messung sollte mindestens 12MBit Bandbreite ergeben. Alles darunter müsse man nicht hinnehmen und sie würden das auch in Angriff nehmen.

Man muss natürlich selbst aktiv werden und sich beschweren. Ohne das geht es nicht. Und man muss die Speedtests des Anbieters verwenden und deren Hardware verwenden (mindestens beim Speedtest). Aber das ist logisch, denn die wollen ja auch ausschließen, das es an der Hardware liegt.

Ich würde folgendes vorschlagen: Man versucht, zeitnah aus dem Vertrag rauszukomen. Die könnten deine Freundin auch sofort aus dem Vertrag entlassen, wenn sie wollen. Ich würde also den Sachverhalt schildern und mit Nachdruck den Quasibetrug (bei 2MBit vs. 16MBit kann man umgangssprachlich schon von Betrug sprechen) anmerken. Allerdings ist es bei Schilderungen dieser Art taktisch immer klug, keine Anschuldigungen vorzubringen. Es wäre also vielleicht sinnvoll, das Wort 'Betrug' nicht zu verwenden, sondern eher von einem faulen Techniker oder einem Irrtum o.ä.

Ich kann mir vorstellen, das man sich da gütig einigt.

Bei mir z.B. schwankt die Bandbreite zwischen 2MB und 14MB und das ist auch nicht schön, aber eben nicht so sonnenklar. Außerdem habe ich es versäumt, mich rechtzeitig zu beschweren (gleicher Fall). Aber in 2 Monaten wird gewechselt und dann werde ich mir die Zeit nehmen, die Bandbreite zu prüfen.

Dein Fall ist aber schon wirklich ein starkes Stück.
  Mit Zitat antworten Zitat
Benutzerbild von Ralf Kaiser
Ralf Kaiser

Registriert seit: 21. Mär 2005
Ort: Wuppertal
932 Beiträge
 
Delphi 10.3 Rio
 
#6

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 15:37
Problem: Ich habe 16MBit gekauft, aber nur 2MBit bekommen. Oder: Ich habe eine 100qm Wohnung angemietet, aber es sind doch nur 80qm. Oder ich habe ein 100PS Auto gekauft, aber in Wirklichkeit sind es nur 80PS. Oder 20
Also aus der Sicht der Provider hast du bis zu 16MBit, bis zu 100qm und bis zu 100PS gekauft! 2MBit, 80qm und 80PS (selbst 20PS) erfüllen diese Bedingungen!

(Ich hab mich auch schon darüber geärgert, bei mir kommen meine "gekauften" 16MBit seit einiger Zeit auf 10-11, aber ich hatte sehr lange Zeit nur höchstens 6MBit, da ist wohl einiges an den Leitungen gearbeitet worden)
Ralf Kaiser
  Mit Zitat antworten Zitat
Benutzerbild von geskill
geskill

Registriert seit: 17. Feb 2007
Ort: NRW
420 Beiträge
 
Delphi 2010 Professional
 
#7

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 12. Apr 2013, 20:36
Ich glaube das müsste gerichtlich sogar im Einzelfall geklärt werden.

Aber soweit würde es der Anbieter bestimmt nicht kommen lassen, sondern unter diesem Druck das benötigte Teil austauschen oder die Kündigung zulassen.

Denn obwohl es nur bis 16.000 heißt, wird nichtmal 1/4 der möglichen Leistung erreicht und der Anbieter war so blöd zuzugeben, dass es garnicht so teuer ist dies zu beheben.

Aufgrund der Preiserhöhung hat man glaube ich sowieso ein Kündigungsrecht.

Zudem hat der Anbieter einen Preisnachlass vorgeschlagen, dass würde er ja nicht einfach so machen, wenn er auf der "sicheren" Seite ist.

Deshalb sehe ich sehr gute Chancen, dass sie den Vertrag kündigen kann oder eine deutliche Preisreduktion bekommt. Möglicherweise bessert der Anbieter auf Druck auch nach.
Sebastian
  Mit Zitat antworten Zitat
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#8

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 18:28
Die Auskünfte hier sind zwar keine Rechtsberatungen i.S. dieses Gesetzes (gibt es seit der Nazizeit, um Juden, denen die Anwaltszulassung entzogen wurde, die Lebensgrundlage zu entziehen, und so etwas gibt es immer noch, pfui Teufel!), aber rechtlich fundiert bis sogar richtig können die Auskünfte natürlich dennoch sein. Natürlich entfallen Gewährleistungs-/Haftungsanspruche, im Gegensatz zu Auskünften bei / von einem Rechtsanwalt.

Folgendes ist bisher passiert: eine Freundin hat einen DSL-Vertrag abgeschlossen und zwar einen mit "bis zu 16000 KBits/s". Sie ist meine direkte Nachbarin. Ich habe beim selben Anbieter -- nicht der größe pinke Anbieter -- auch einen bis zu 16000 KBit/s-Vertrag und ich bekomme diese Bandbreite auch. Sie bekommt nur eine 2000er Bandbreite, worüber sie aber nie informatiert wurde. So richtig hat sie es auch nie gemerkt, bis auf dass Youtube-Videos teilweise schon recht langsam geladen wurden. Dann habe ich irgendwann mal einen Geschwindigkeitstest laufen lassen und das Result waren dann eben die 2000 Bandbreite, mehr war nie drin -- habe ja mehrfach getestet.
2000 ist schlichtweg eine andere Leistungsklasse als 16000 -> Ein ganz wesentliches Vertragsmerkmal (wenn es denn eines war) nicht erfüllt -> außerordentliches Kündigungsrecht (bis zu dieser Stelle der Informationen). Auch "bis zu" schmälert das nicht, weil es zumindest dann in diese Größenordnung rücken muß.

Eines Tages, so nach grob 2 Jahren, hat sie mal aus welchen Grund auch immer mit dem Provider-Support telefoniert und ich meinte Spasses halber, dass sie doch mal fragen soll, ob bei ihr nicht mehr an Bandbreite möglich ist, da ich diese ja auch bekomme. Meinte der nette Mensch am anderen Ende der Leitung, dass sie leider nur noch einen 2000er Port am Verteiler für sie gehabt haben und sie daher keine höhere Bandbreite bekommen kann. Dann wurde ihr noch angeboten, dass man ihr ein wenig mit dem Preis runtergeht, aber das wars dann auch schon. Für ein Jahr soll sie weiterhin in einem Vertrag gefangen sein, der dann auch noch um 5 oder 10 Euro teurer geworden ist.
Hier wird es hingegen schwierig. Sooo lang stillgehalten gilt höchstwahrscheinlich als konkludente Zustimmung, auch mit der verminderten Vertragsleistung zufriedenzusein -> Sonderkündigungsrecht verfallen.

Was glaubst ihr? Ist dieses pauschale Verschweigen, dass nur eine 2000er-Leitung verfügbar war, ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Es geht hierbei ja auch um mögliche Kostenersparnis, da es sehr wahrscheinlich billigere Verträge am Martk gegeben hat, die eben nur eine 2000er Leitung angeboten haben. Will jetzt mal nicht kommentieren, was ich davon halte, da mich interessiert, was ihr so davon denkt.
"Verschweigen" unterstellt Vorsatz, Arglist, und kann kaum bewiesen werden. Deshalb sollte man sich mit solchen Formulierung tunlichst zurückhalten, zumal sie auch das Vertragsklima verschlechtern können.

Allerdings kann Deine Freundin sich darauf berufen, erst so spät diese verminderte Leistung bemerkt zu haben. Dann gilt das Sonderkündigungsrecht ab diesem Zeitpunkt (aber keinesfalls allzu lang, es ist ja ein Sonderkündigungsrecht, das genaugenommen erst dann entsteht, nachdem man/sie dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewährte und diese effektlos verstrich). Sollte Deine Freundin aber in einem Rechtsstreit sich "verplappern", daß sie den Mangel schon lange kannte und die Gelegenheit bei einem späten Anruf irgendwann dann auch nutzte, um "nebenbei" auf diesen Mangel hinzuweisen, ist es m.E. klar chancenlos.

Geändert von Delphi-Laie (13. Apr 2013 um 18:32 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat
Popov
(Gast)

n/a Beiträge
 
#9

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 19:26
Hier wird es hingegen schwierig. Sooo lang stillgehalten gilt höchstwahrscheinlich als konkludente Zustimmung, auch mit der verminderten Vertragsleistung zufriedenzusein -> Sonderkündigungsrecht verfallen.
Würde ich dem nicht widerspruchslos zustimmen, denn sie kann durchaus 2 Jahre mit dem Produkt zufrieden gewesen sein, ohne jedoch zu wissen, dass die Leistung zu kein ist. Wenn sie also 2 Jahre lang nur Webseiten aufruft, kann ihr gar nicht auffallen, dass die Leitung zu langsam ist. Sie kann auch erst nach 2 Jahren ein Clip von YouTube in HD Qualität aufgerufen haben und erst da festgestellt haben, dass die Leistung nicht erbracht wurde. Es wäre also zu prüfen ob ein Kunde sofort ermitteln muss ob die Leistung erbracht wird oder der Widerspruch erst ab der Kenntnisnahme gilt.
  Mit Zitat antworten Zitat
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#10

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 19:46
Es wäre also zu prüfen ob ein Kunde sofort ermitteln muss ob die Leistung erbracht wird oder der Widerspruch erst ab der Kenntnisnahme gilt.
Nein, das muß "ein Kunde" natürlich nicht. Die Verantwortung, seine Vertragspflichten zu erfüllen, liegen beim jeweiligen Vertragspartner. Wenn man jahrelang "versehentlich" zuwenig bezahlt hat, dann kann sich der DSL-Anbieter ja auch nicht darauf berufen, daß der Kunde seine Zahlung hätte prüfen müssen (insbesondere, wenn Abbuchung vereinbart wurde).

Man kann ja auch immer sich damit "herausreden", daß man gar nicht über die nötigen Fachkenntnisse besitzt, das halbwegs genau zu messen, sodaß die weitgehende Vertragsnichterfüllung dann wirklich ein Zufallsfund ist (kein Streaming in HD-Auflösung o.ä.). Genau ab diesem Zeitpunkt beginnen Mängelrügenpflicht inkl. Fristsetzung und anschließendes Sonderkündigungsrecht zu laufen.
  Mit Zitat antworten Zitat
Antwort Antwort
Seite 1 von 2  1 2      


Forumregeln

Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Gehe zu:

Impressum · AGB · Datenschutz · Nach oben
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:15 Uhr.
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz