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Internetseiten auslesen & Copyright

Ein Thema von Monday · begonnen am 8. Mär 2014 · letzter Beitrag vom 10. Mär 2014
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Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
Ort: Stadthagen
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Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#1

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 11:13
@bernerbaer

Du kennst also den TE und weißt, was das Programm genau macht und was mit den gesammelten Daten genau passieren soll.

Eventuell lässt du uns an deinem Wissen teilhaben, damit wir auch zu dieser Erkenntnis kommen können.
Bis jetzt lässt sich dies aus den Verlautbarungen des TE aber nicht eindeutig herauslesen.

Wenn du das trotzdem aus den Verlautbarungen des TE kannst, dann belege das doch bitte mit entsprechenden Zitaten vom TE.
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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bernerbaer
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#2

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 12:48
@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.
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Furtbichler
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#3

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 13:05
Leute, es geht nicht um das Speichern von Daten, sondern um das Verwerten.
Ich kann das ganze Internet speichern, da wird sich keine Sau aufregen. Nur weiterverwerten, daraus zitieren etc. also der ganze Schmunz, *DAS* ist doch das rechtlich eventuell anfechtbare...

Das kapiert doch sogar Minna Kassupke aus Berlin-Moabit.
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bernerbaer
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#4

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 13:09
@Furtbichler
Da habe ich etwas ganz anderes gelesen:
Zitat:
Von verschiedenen Internetseiten möchte ich verschiedene Informationen sammeln und zusammenfassen
alles andere sind Spekulationen.
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Furtbichler
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#5

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 13:23
alles andere sind Spekulationen.
Stimmt. 'Zusammenfassen' kann man auch anders verstehen. Für mich war das eindeutig. Aber wenn man mit 'Zusammenfassen' z.B. Summieren meint, aggregieren allgemein, Statistiken erstellen etc. muss man niemanden Fragen. Wer keinen Crawler will, soll ihn aussperren.
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Popov
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#6

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 14:15
Leute, es geht nicht um das Speichern von Daten, sondern um das Verwerten.
Ich kann das ganze Internet speichern, da wird sich keine Sau aufregen. Nur weiterverwerten, daraus zitieren etc. also der ganze Schmunz, *DAS* ist doch das rechtlich eventuell anfechtbare...
Naja, ich kann mich erinnern, dass Google verklagt worden ist, weil es, als es eine Seite besuchte und dann das machte was es eben macht, die Seite zwecks späterer Auswertung bei sich speichern. Die Autorin meinte, dass sie die Seite durchaus im Internet haben will, damit sich jeder das anguckt, aber speichern, weil es Google macht, für sie eine unerlaubte Nutzung bedeutet. Keine Ahnung was dabei raus kam, aber Google hat genug Geld für Anwälte und so ein kleines Frauchen mit Prozessen zuzuschei... Das hat ein kleiner Programmierer nicht.
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Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
Ort: Stadthagen
9.454 Beiträge
 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#7

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 14:07
@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.
Wie kommst du darauf, dass ich der Meinung bin, dass da irgendwas strafbar ist, wenn mit einem Browser eine Webseite angezeigt wird? Wo habe ich das geschrieben oder auch nur ansatzweise verlauten lassen?

Wo unterstelle ich dem TE unlautere/kriminelle Absichten?

Alles was ich hier in diesem Thread schreibe ist immer in direktem Bezug zur Ausgangsfrage zu sehen.

Da ist nirgendwo die Rede von "Ich will einen Browser programmieren", "Ich will das nur für mich persönlich", ...
Da steht was von "Webseiten auslesen und verarbeiten" und "Software weitergeben" und die Frage ob damit das Copyright verletzt wird.

Und da gibt es die eine oder andere Website, die das automatische Auslesen in den AGB klar definiert hat, was zulässig ist und was nicht. Da wir also nicht wissen, von welchen Webseiten was genau gelesen und zusammengefasst/verarbeitet werden soll, kann man beim aktuellen Informationsstand nur den Rat geben, beim jedem Betreiber der Webseite um Erlaubnis zu fragen.

siehe z.B. http://www.delphipraxis.net/1246943-post7.html

Mehr habe ich nicht gesagt
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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Geändert von Sir Rufo (10. Mär 2014 um 14:11 Uhr)
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bernerbaer
(Gast)

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#8

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 15:05
@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.
Wie kommst du darauf, dass ich der Meinung bin, dass da irgendwas strafbar ist, wenn mit einem Browser eine Webseite angezeigt wird? Wo habe ich das geschrieben oder auch nur ansatzweise verlauten lassen?

Wo unterstelle ich dem TE unlautere/kriminelle Absichten?

Alles was ich hier in diesem Thread schreibe ist immer in direktem Bezug zur Ausgangsfrage zu sehen.

Da ist nirgendwo die Rede von "Ich will einen Browser programmieren", "Ich will das nur für mich persönlich", ...
Da steht was von "Webseiten auslesen und verarbeiten" und "Software weitergeben" und die Frage ob damit das Copyright verletzt wird.

Und da gibt es die eine oder andere Website, die das automatische Auslesen in den AGB klar definiert hat, was zulässig ist und was nicht. Da wir also nicht wissen, von welchen Webseiten was genau gelesen und zusammengefasst/verarbeitet werden soll, kann man beim aktuellen Informationsstand nur den Rat geben, beim jedem Betreiber der Webseite um Erlaubnis zu fragen.

siehe z.B. http://www.delphipraxis.net/1246943-post7.html

Mehr habe ich nicht gesagt
Rechtliche Beratungen sind auch in Deutschland glaube ich übers Internet nicht erlaubt, ich zitiere hier einfach ohne jeglichen Kommentar und ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund:

Zitat:
Tatsächlich haben Betreiber entsprechender Webportale auf Grundlage des virtuellen Hausrechts die Berechtigung entsprechende Vorgaben für die Nutzung der Plattform zu machen. Rechtlich verbindlich wird die jeweilige Regelung aber nur, wenn der jeweilige „Scraper“ auch unter Anerkennung der Nutzungsbedingungen registriert hat.

Ist der Zugang also ansonsten nicht beschränkt bzw. auch ohne Anmeldung möglich kommt den jeweiligen Nutzungsbedingungen ebenso wie allen weiteren einseitigen Erklärungen über von ihr gewollte Nutzungsbeschränkungen keine verbindliche Rechtswirkung für nicht registrierte Besucher der Webseite zu (vgl. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.03.2009; Az. 6 U 221/09).
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