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Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

Ein Thema von a.def · begonnen am 4. Dez 2016 · letzter Beitrag vom 8. Dez 2016
Antwort Antwort
Seite 3 von 3     123
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#21

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 21:51
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist für einen Juristen das gleiche.
Eben nicht! Gerade, weil das nicht das gleiche ist, hat es auch unterschiedliche Bezeichnungen.

Ich kenne dann auch noch den "bedingten Vorsatz", der n.m.W. eher zur groben Fahrlässigkeit tendiert.

Ergänzung: Es ist eben doch noch ein feiner Unterschied, ob man ein Haus anzündet oder - ordnungsgemäß gesicherte und betriebene - Kerzen absichtlich darin brennen läßt und es dennoch verläßt.

Geändert von Delphi-Laie ( 7. Dez 2016 um 22:01 Uhr)
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Dalai

Registriert seit: 9. Apr 2006
1.679 Beiträge
 
Delphi 5 Professional
 
#22

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 22:38
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist für einen Juristen das gleiche.
Wäre das der Fall, gäbe es keinen Unterschied zwischen Mord (Vorsatz) und fahrlässiger Tötung (Fahrlässigkeit). Ist nur ein "kleiner" Unterschied...

[EDIT] Aber wir schweifen vom Thema ab. [/EDIT]

Grüße
Dalai
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Benedikt Magnus

Registriert seit: 6. Jul 2012
Ort: Bonn
190 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#23

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 8. Dez 2016, 10:02
Richtig, dieses Urheberrecht hat man n.m.W. "automatisch" per Gesetz, wenn man sich nicht explizit in dieser Hinsicht äußert.
Für das deutsche Urheberrecht ist das soweit richtig und wird m.W. nach auch so von deutschen Gerichten gehandhabt.

ABER: Für das Ausland gilt das nicht.

(oder anders ausgedrückt "Andere Länder, andere Gesetze")
Das ist der Grund, warum ich immer eine einfache, englische Lizenz dazulegen. In Deutschland hat die keine Gültigkeit (da englisch) und es greift mein "automatisches" Urheberrecht. Überall sonst gilt dann die beigelegte Lizenz.
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