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Zurück Delphi-PRAXiS Softwareentwicklung im Allgemeinen Softwaretests und Qualitätssicherung Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
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Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

Ein Thema von Harry Stahl · begonnen am 5. Aug 2021 · letzter Beitrag vom 23. Jan 2022
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Benutzerbild von Harry Stahl
Harry Stahl

Registriert seit: 2. Apr 2004
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2.561 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 17. Aug 2021, 21:52
Hier gibt es dazu auch ein Video vom WBS-Anwalt Solmecke:

https://www.youtube.com/watch?v=yaOsnMC97UI&t=2s

Er fokussiert zwar stark auf digitale Produkte, aber Software und digitale Dienstleistungen (über Webseiten) streift er dann auch.

Also dass mit der Update-Pflicht ist ja mit u.U. nicht wirklich überschaubaren Verpflichtungen in der Zukunft verbunden.

Deswegen komme ich immer mehr zu der Überzeugung, auf ein jährliches Mietmodell umzuschwenken.

Alternativ evtl. auch noch ( vielleicht auch nur für eine Übergangszeit) Kauf anzubieten - dann aber eben mit der reinen Updatepflicht, also nur Sicherheitsupdates bzw. Funktionsupdates, welche die weitere Nutzbarkeit der Software sicherstellt. Aber eben keine neuen Features, die gibt es dann nur im Abbo-Modell (bislang gab es bei mir während einer ganzen Versionsnummer (z.B. 1.x bis 1.99 sowohl Korrekturen als auch neue Feautures kostenlos).

Das würde natürlich auch eine Art parallele Weiterentwicklung der Software einmal mit Sicherheitsupdates und Funktionsupdates sowie ein andermal zusätzlich mit neuen Features erforderlich machen. Da muss man sich vorab mal genau überlegen, wie sowas sinnvoll zu managen sein wird.

Und, habt Ihr Euch evtl. in der Zwischenzeit schon Gedanken gemacht? Ab 1.1.2022 wird es uns alle treffen, allzuviel Zeit bleibt nicht mehr, um sich drauf einzustellen (z.B. evtl. Vertragsbestimmungen für das Abbo-Modell rechtssicher gestalten, etc)...
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Blup

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Ort: Brandenburg
1.493 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 18. Aug 2021, 08:27
Sicherheitsupdates bzw. Patches für Fehler sind mit einem Versionskontrollsystem eigentlich kein so grosser Aufwand.
Man legt sich einfach einen Release-Zweig für jede unterstützte Version an.
Sicherheitspatches werden dann (möglichst ohne größere Änderungen) in alle Release-Zweige übernommen.
Dann für jedes Release einmal Kompilieren.

Falls inzwischen mit anderen Komponenten oder einer neueren Entwicklungsumgebung gearbeitet wird, kann man sich zum kompilieren älterer Versionen auch eine eigene virtuelle Maschine anlegen.

Nach meiner Erfahrung treten die meisten Fehler in der neuesten Version auf. Es bietet sich an für alle Neuerungen eine Art BETA-Version zu führen, die nur Anwender belommen, die diese Features auch brauchen. Am wichtigsten ist, Patches möglichst ohne grossen Aufwand sowohl für den Entwickler als auch für den Kunden schnell zum Anwender kommen.
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dummzeuch

Registriert seit: 11. Aug 2012
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1.734 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Professional
 
#3

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 18. Aug 2021, 09:59
Ich habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt, aber: Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.
Thomas Mueller
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Uwe Raabe

Registriert seit: 20. Jan 2006
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11.757 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#4

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 18. Aug 2021, 10:18
Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.
So was in der Art wollte ich auch gerade schreiben. Ich kenne jetzt keine Statistik dafür, aber ich gehe auch davon aus, dass die meisten Delphi-Entwickler hier davon nicht betroffen sind.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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jaenicke

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Delphi 12 Athens
 
#5

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 18. Aug 2021, 16:33
Ich habe mit anderen gerade über das Thema gesprochen. Der Tenor war da, dass die meisten schlicht ihre Software nur noch mit einer Update-Subscription über 5 Jahre anbieten und den Preis dafür als "zwangsweise enthalten aufgrund von Gesetz XY" ausweisen würden. Auf diese Weise gibt es nur ein Softwarepaket, damit niemand sagen kann, dass diese Updates gar nicht wie vorgeschrieben im Produkt selbst enthalten sind. Aber in den Details sieht man eben den jetzigen Preis genauso wie den Aufschlag durch das Gesetz.

Der Aufwand mehrere zusätzliche Versionen zu pflegen fällt dann weg.

Allerdings ist die Frage, ob das wirklich für Software gilt, denn da steht: "Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte" und "So müsse der Verkäufer etwa dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, soll die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden."
Ich lese nichts von einer Updatepflicht für rein digitale Elemente, sondern nur von Geräten und Sachen mit digitalen Elementen, die ohne diese nicht mehr funktionieren (sprich eine Software, die z.B. für den Datenzugriff auf einen MP3-Player früher mal erforderlich war).
Sebastian Jänicke
AppCentral

Geändert von jaenicke (18. Aug 2021 um 16:40 Uhr)
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Lemmy

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Delphi 10.4 Sydney
 
#6

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 19. Aug 2021, 06:01
Allerdings ist die Frage, ob das wirklich für Software gilt, denn da steht: "Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte"
der §327f ist da recht eindeutig:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf

Zitat:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums
Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereit-gestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen
Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen
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haentschman
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Delphi 12 Athens
 
#7

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 19. Aug 2021, 06:26
Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?

Beispiel (Auszug);
Zitat:
Der letzte Halbsatz von § 327 Absatz 3 BGB-E enthält einen Verweis auf § 312 Absatz 1a Satz 2 BGB-E. Die
Regelungen in Untertitel 1 sind hiernach nicht auf Verträge anwendbar, bei denen der Verbraucher zwar seine
personenbezogenen Daten bereitstellt, diese jedoch durch den Unternehmer lediglich zur Bereitstellung der digi-talen Produkte oder zur Erfüllung von durch ihn einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen verarbeitet werden.
Damit wird die Vorgabe aus Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie umgesetzt. Wegen der Einzelheiten
wird auf die Begründung zu § 312 Absatz 1a Satz 2 BGB-E verwiesen.


Telefon Rechtsanwalt: 01234 654987 (100€ je Stunde)
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jaenicke

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Delphi 12 Athens
 
#8

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 19. Aug 2021, 06:29
Da hast du Recht, danke. Da hatte ich wohl ein falsches Dokument gefunden. Das war deutlich kürzer, vermutlich war es dann nur ein Entwurf.

Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?
Juristen.
Nur Juristen kommen auf solche Formulierungen und nur Juristen kommen darauf auch noch das letzte Wörtchen umzudrehen, nur damit der Sinn eines Gesetzes für die Vergehen ihres Mandanten ausgehebelt wird, egal wie schuldig derjenige ist.
Sebastian Jänicke
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Harry Stahl

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Delphi 12 Athens
 
#9

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 19. Aug 2021, 14:28
Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.
So was in der Art wollte ich auch gerade schreiben. Ich kenne jetzt keine Statistik dafür, aber ich gehe auch davon aus, dass die meisten Delphi-Entwickler hier davon nicht betroffen sind.
Ich denke, da wird man sich nicht lange drauf ausruhen können, denn für die Verkäufer ist es schwierig Updates liefern zu können, daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verpflichtung auch auf den Hersteller ausgeweitet wird. Ferner ist es nicht einzusehen, dass ein privater MS-Word-Käufer ein Recht auf Updates hat, aber ein gewerblicher Käufer nicht. Das dürfte sich auch ganz schnell ändern...
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jaenicke

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Delphi 12 Athens
 
#10

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 19. Aug 2021, 15:51
Ferner ist es nicht einzusehen, dass ein privater MS-Word-Käufer ein Recht auf Updates hat, aber ein gewerblicher Käufer nicht. Das dürfte sich auch ganz schnell ändern...
Es geht um Verbraucherschutz. Und den gibt es nun einmal nur für Verbraucher. Deshalb kann man in gewerblichen Verträgen auch Ausschlussklauseln einfügen, die bei Privatkunden verboten wären.
Sebastian Jänicke
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