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Zunehmende Überwachung in Deutschland

Ein Thema von Luckie · begonnen am 9. Dez 2006 · letzter Beitrag vom 28. Dez 2009
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DGL-luke

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#861

Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 17:13
Tja MrSpock, du gehst unserem BundesInnenSchäuble offenbar mal wieder auf den Leim... guckst du hier: http://deadhorse.pytalhost.de/articl...=5&action=show

Bzw. hier:

http://www.tagesschau.de/suche2.html...%F6tung+Terror

Ergebnisse 10-30 größtenteils.

Zitat:
War dir Schilli lieber? Wie wär's mit Beckstein?
Ja, leider alles keine Alternativen, und hier in Bayern muss ich gleich mit 2 von den Clowns auskommen (also Schäuble und Beckstein)

Zitat:
Innenminister sind aufgrund ihrer Aufgabe häufig bei einem Teil der Bevölkerung unbeliebt.
Ganz neues Argument, das du hier bringst... aber ich zähle mich weder zu den Terroristen noch den gewöhnlichen Kriminellen... wozu zählst du mich denn? Zu den Raubkopierern, zu den Systemkritikern, zu den Nonkonformisten?
Lukas Erlacher
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#862

Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 17:22
Zitat von DGL-luke:
Zitat:
Innenminister sind aufgrund ihrer Aufgabe häufig bei einem Teil der Bevölkerung unbeliebt.
Ganz neues Argument, das du hier bringst... aber ich zähle mich weder zu den Terroristen noch den gewöhnlichen Kriminellen... wozu zählst du mich denn? Zu den Raubkopierern, zu den Systemkritikern, zu den Nonkonformisten?
Nein, da hast du mich falsch verstanden. Ich zähle dich zu keinen der oben genannten Gruppen!
Albert
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#863

Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 17:23
Zitat von Meflin:
Wenn malo hier schon auf einen Gewaltvergleich zwischen "dem Westen" und "dem Islam" aus ist (allein die Formulierung ist schon hirnrissig), dann kann man soetwas eben nicht einfach außer Acht lassen.
Nicht direkt.

Ich wollte damit nur andeuten, dass dieser "islamistische Terrorismus" im Westen nicht aus dem Nichts kommt, sondern auch durch die Gewalt der "westlichen Welt" entstanden ist. Ich will das nicht legitimieren, aber: Man kann einfach nicht verlangen, dass diese Islamisten sich freiwillig in ihren Heimatländern unterdrücken lassen und das einfach so hinnehmen. Im deutschen Grundgesetz haben wir Artikel 20: Das Recht auf Widerstand gegen die Unterdrückung. Niemand sollte unterdrückt werden, aber genauso wenig soll sich auch niemand unterdrücken lassen. Der Terrorismus ist nunmal kein Hobby, sondern eine Art von Widerstandsbewegung. Diese Menschen wissen sich zum Teil nicht mehr anders zu helfen und werden deswegen gewalttätig.
Und diese Widerstandsbewegung wird nicht nachlassen, solange amerikanische, englische, deutsche oder was weiß ich welche Soldaten in deren Heimatländern Gewalt anwenden. Solange die mit Panzern, Bombern und demnächst vielleicht auch mit unbemannten Kampfrobotern (wie die USA es planen, ich weiß nicht, ob die schon im Einsatz sind) Chaos verursachen und Menschen töten werden die nicht aufhören.

Im Gegenteil sollte man lieber den Frieden fordern: Die westlichen Nationen ziehen ihre Soldaten zurück und dafür fordern wir den Stopp der Attentate.

Das klingt nun vielleicht utopisch, aber man muss sich klar machen: Aus Sicht der Islamisten sind WIR die Terroristen.

Zitat von MrSpock:
Schäuble hat noch nie gesagt, er wolle Verdächtige abschießen!
Er hat gesagt, dass man eine gesetzliche Regelung braucht. Das ist sinngemäß das Gleiche.
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DGL-luke

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#864

Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 17:28
...fatale Parallelen zu einem Mann namens Jung.

Wenn eine gesetzliche Regelung inklusive Urteil des BVerfG existiert, die dem entgegensteht, was man haben will, blendet man das mal eben aus und sagt, man brauche eine gesetzliche Regelung...

Und wegen solchen Sachen sage ich, diese Menschen sprechen nicht mehr im Sinne der Verfassung, auf die sie geschworen haben, und haben als Repräsentanten des deutschen Volkes und des Willens der Mehrheit des deutschen Volkes, das auf Grundlage eben dieser Verfassung entstanden ist, keinerlei Rechtfertigung mehr.

Also weg mit denen.
Lukas Erlacher
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#865

Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 17:38
Hallo Lukas,

kannst du bitte einmal das Verfassungsurteil zeigen, auf das du dich beziehst? Ich habe es leider noch nicht komplett gelesen, habe aber in einem Zeitungsartikel, dass das Verfassungsurteil den Abschuss nicht explizit verbietet. Um zu entscheiden, wer da nun recht hat, würde ich das Urteil gerne selbst lesen. Hast du einen Link dazu?
Albert
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#866

Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 18:00
Zitat von MrSpock:
Hallo Lukas,

kannst du bitte einmal das Verfassungsurteil zeigen, auf das du dich beziehst? Ich habe es leider noch nicht komplett gelesen, habe aber in einem Zeitungsartikel, dass das Verfassungsurteil den Abschuss nicht explizit verbietet. Um zu entscheiden, wer da nun recht hat, würde ich das Urteil gerne selbst lesen. Hast du einen Link dazu?
Das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz findet sich hier. Ganz schön praktisch, dass das Verfassungsgericht eine eigene Webpräsenz hat
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#867

Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 18:14
Okay,

Zitat:
Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG erlaubt es dem Bund nicht, die Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen einzusetzen.
Jung muss seine Listenpiloten also in zivilen Flugzeugen auf Kollisionskurs schicken... watn Pech...

Ich les scroll mir mal das ganze urteil durch.

Zitat:
So kann - anders als gelegentlich argumentiert wird - nicht angenommen werden, dass derjenige, der als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt, mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt,[...]. Eine solche Annahme ist ohne jeden realistischen Hintergrund und nicht mehr als eine lebensfremde Fiktion.
Ich mag das BVerfG, schöne Aussage

Zitat:
Da es dem Bund für § 14 Abs. 3 LuftSiG schon an der Gesetzgebungskompetenz mangelt, hat die Vorschrift auch insoweit, als die unmittelbare Einwirkung auf ein Luftfahrzeug mit Waffengewalt materiellverfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann, keinen Bestand. Die Regelung ist in vollem Umfang verfassungswidrig und infolgedessen gemäß § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG nichtig. Für die bloße Feststellung einer Unvereinbarkeit der angegriffenen Regelung mit dem Grundgesetz ist unter den gegebenen Umständen kein Raum.
Lukas Erlacher
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MathiasSimmack
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Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 19:27
Zitat von MrSpock:
Ich wollte es nur noch mal in Erinnerung rufen.
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Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 19:28
Hallo Lukas,

aber auch das hier steht in dem Urteil:

Zitat:
bbb) Dieses Ziel bestimmt auch die Auslegung und Anwendung der Regelungen, durch welche im Sinne des Art. 87 a Abs. 2 GG der Einsatz der Streitkräfte im Grundgesetz außer zur Verteidigung ausdrücklich zugelassen wird. Zu ihnen gehören, wie schon erwähnt, die Ermächtigungen in Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG, auf deren Grundlage die §§ 13 bis 15 LuftSiG der Bekämpfung erheblicher Luftzwischenfälle und der damit verbundenen Gefahren dienen sollen. Im Fall des regionalen Katastrophennotstands nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG kann das betroffene Land zur Hilfe bei der Naturkatastrophe oder dem besonders schweren Unglücksfall unter anderem Kräfte und Einrichtungen der Streitkräfte anfordern. Liegt ein überregionaler, das Gebiet mehr als eines Landes gefährdender Katastrophenfall vor, bedarf es nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG einer solchen Anforderung nicht. Vielmehr kann die Bundesregierung in diesem Fall von sich aus zur Unterstützung der Polizeikräfte der Länder neben Einheiten des - durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818) in Bundespolizei umbenannten - Bundesgrenzschutzes auch Einheiten der Streitkräfte einsetzen, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist.

ccc) Mit diesen Regelungen steht die Ermächtigung der Streitkräfte zur unmittelbaren Einwirkung auf ein Luftfahrzeug mit Waffengewalt in § 14 Abs. 3 LuftSiG nicht im Einklang.

(1) Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG schließt eine solche Einwirkung im Fall des regionalen Katastrophennotstands aus.

(a) Von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist allerdings, dass § 14 Abs. 3 LuftSiG, wie sich aus dem Zusammenhang der Vorschrift mit § 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 LuftSiG ergibt, das Ziel verfolgt, im Rahmen der Gefahrenabwehr zu verhindern, dass ein besonders schwerer Unglücksfall nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG eintritt, der als Folge eines erheblichen Luftzwischenfalls als gegenwärtige Gefahr bevorsteht.

(aa) Unter einem besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG - und damit auch im Sinne der §§ 13 bis 15 LuftSiG - wird im Allgemeinen ein Schadensereignis von großem Ausmaß verstanden, das - wie ein schweres Flugzeug- oder Eisenbahnunglück, ein Stromausfall mit Auswirkungen auf lebenswichtige Bereiche der Daseinsvorsorge oder der Unfall in einem Kernkraftwerk - wegen seiner Bedeutung in besonderer Weise die Öffentlichkeit berührt und auf menschliches Fehlverhalten oder technische Unzulänglichkeiten zurückgeht (in diesem Sinne schon Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinie des Bundesministers der Verteidigung über Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe vom 8. November 1988, VMBl S. 279). Von diesem Begriffsverständnis, das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, werden auch Ereignisse umfasst, wie sie hier in Rede stehen.

(bb) Dass der Absturz des Luftfahrzeugs, gegen das sich die Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG richtet, absichtlich herbeigeführt werden soll, steht der Anwendung des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG nicht entgegen.
Das Urteil bezieht sich natürlich in erster Linie gegen das LuftSiG, das die rot-grüne Vorgängerregierung eingebracht hat.
Albert
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Re: Zunehmende Überwachung in Deutschland

  Alt 29. Sep 2007, 19:41
Zitat von MathiasSimmack:
Zitat von MrSpock:
Ich wollte es nur noch mal in Erinnerung rufen.
Hallo Mathias,
mir ist wieder einmal nicht klar, welche Aussage du machen willst bzw. was hinter der Verlinkung steckt. Ich weiß nicht wer oder was Spiegelfechter ist. Er zitiert dann auch noch die BAMS. Hast du vielleicht etwas objektivere Aussagen?

Zitat:
Bin Laden habe schon 1998 Islamisten dazu aufgerufen, nach Atom-, biologischen oder chemischen Waffen zu streben. ElBaradei habe Anfang September erklärt, seine größte Sorge sei, daß Terroristen sich eine »schmutzige« Bombe beschaffen könnten.
Ist ElBaradei auch ein "dreckiger Panikmacher", um das mal in den Worten des Spiegelfechters zu sagen?
Albert
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