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OEM-Software

Ein Thema von Helmi · begonnen am 4. Jul 2007 · letzter Beitrag vom 4. Jul 2007
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leddl

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Delphi 2006 Professional
 
#21

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 18:59
Zitat von Hafish:
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen. Aber trotzdem guter Versuch.
Zum ersten: Wie kommst du jetzt hier plötzlich auf AGB? Wenn, dann handelt es sich hier eher um eine EULA Und die sind ja sowieso selten wirklich gültig
Aber selbst wenn wir mal von deinen AGB ausgehen, hier mal ein Auszug aus dem Deutschen Gesetz (und genau nach dem hat sich Microsoft in Deutschland auch zu richten):
Zitat von §305c Abs.1 BGB:
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Und darunter fällt ja wohl eindeutig, dass ich eine gekaufte Software nicht einsetzen darf Denn genau das ist doch der Sinn eines Softwarekaufs... Und jetzt achte genau auf den Wortlaut: "Bestimmungen [...] werden nicht Vertragsbestandteil"
Da steht nichts davon, dass der gesamte Vertrag ungültig wird
Achso, und zum Thema Salvatorische Klausel und AGB: Dir ist schon klar, dass die Salvatorische Klausel hier gar nicht benötigt wird, oder? Alles, was die nämlich aussagt, ist in AGB schon von Grund aus enthalten
Zitat von §306 Abs.1 BGB:
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Inwiefern ist also der Vertrag nichtig?
Zitat von Hafish:
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.
Sorry, da liegst du falsch. Das Urteil sorgt in Verbindung mit geltendem deutschem Recht dafür, dass man mit einer einzeln gekauften OEM-Version eine vollkommen legale Version in den Händen hält
Axel Sefranek
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Hafish

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37 Beiträge
 
#22

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 19:16
Mein letzter Beitrag zu diesem Off-Topic werdenden Thema:


Also was ein System Builder ist, findet man unter dem Link hinten auf der Verpackung (zu finden: Zeile 2).

Man darf das Produkt nur verwenden, wenn man System Builder ist (steht auf dem Aufkleber der Verpackung).
Unter 4.1 der Microsoft-Lizenz für OEM SystemBuilder (Rückseite der Verpackung) steht das mit dem vollständigen Computer.

Es handelt sich um AGB, weil diese Bestimmungen von Microsoft einseitig gestellt werden und für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde (BGH, HL, HM... Jura erstes Semester).

Was mit sog. Salvatorischen Klauseln passiert wenn sie in AGB vorkommen kann man auch für Laien verständlich bei Wikipedia nachlesen.

Abgesehen davon gibt es zwar eine Salvatorische Klausel unter 15.4; diese bewirkt hier aber gerade nichts, da sie nicht allumfassend ist, sondern, Achtung, die Änderungen des Vertrages dahingehend bewirkt, dass sie der gestrichenen Klausel am meisten Wirkung verleihen. Also: Wenn die gestrichene Klauseln sinnvoll ersetzt werden kann durch wirksame, dann gelten diese neuen Klauseln. Geht das nicht (wie in diesem Fall, weil es das genaue Gegenteil des gewollten Vertrages bringen würde) kommt 15.4 keine Wirkung zu, es gilt das normale Recht, also ist der Vertrag im Zweifel unwirksam.

@leddl: Ja, ganz schlauer Trick hier aus dem Gesetz zu zitieren, dass ich anscheinen besser kenne oder verstehe als du. Stimmt, Überraschungsklauseln sind unwirksam etc. aber bei einer OEM Version ist es keine Überraschungsklausel, wenn man sie nur mit der Hardware erwerben darf. Im Gegenteil, schon der Produktname, der Kaufgegenstand weist auf diese Eigenschaft hin.
Das Salvatorische Klauseln hier keine Rolle spielen sagte ich schon in dem Post den du zitierst, was wirfst du mir eigentlich vor. Ich nahm nur darauf Bezug, um den Unwissenden die sie anwenden wollten zu sagen dass sie keine Rollen spielen.
Inwiefern der Vertrag durch die Klausel nichtig wird? Gar nicht, dass ist es doch, was ich die ganze Zeit gegen allen Protest sage.
Im übrigen habe ich auch die ganze Zeit gesagt, dass der Erwerb nicht illegal ist, sondern man lediglich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistungen, Support etc. gegenüber Microsoft geltend machen kann, wenn Microsoft es rauskriegt und sich querstellt. Zumindest nicht erfolggekrönt. Wenn ich nochmal genau nachlese muss ich feststellen, dass fast alles was du schreibst meine Aussagen untermauert. Thx.

So,
ich hoffe zwar, das das jetzt ausreicht, weiß aber natürlich, dass jetzt der nächste kommen und versuchen wird, mit irgendeinem "aber trotzdem" das Ganze wieder hinzubiegen, das ändert aber nichts und in meinen Augen ist alles gesagt.

Im Übrigen: Das BGH Urteil ist 7 Jahre alt, seit 7 Jahren hat MS OEM weiterhin auch in deutschen Versionen vertrieben. Der Grund dafür ist nicht Trotz gegenüber dem BGH, sondern die Tatsache dass sie von dieser OEM Strategie weiterhin profitieren.
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#23

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 20:04
Zitat von Hafish:
Es handelt sich um AGB, weil diese Bestimmungen von Microsoft einseitig gestellt werden und für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde (BGH, HL, HM... Jura erstes Semester).
Sorry, aber für mich handelt es sich hier eindeutig um eine EULA Es geht ja klar um die Lizenz, und nicht um den Erwerb der Software. Und da ich die Software nun auch ohne Hardware legal erwerben darf, ist da doch rechtens alles in völliger Ordnung. Dass Microsoft hier keinen Support gibt und geben muss ergibt sich IMHO nicht aus deiner Argumentation, sondern dass sie einfach klipp und klar sagen, dass es keinen gibt. Anspruch darauf hat man ja AFAIK sowieso nicht.
Zitat von Hafish:
Abgesehen davon gibt es zwar eine Salvatorische Klausel unter 15.4; diese bewirkt hier aber gerade nichts, da sie nicht allumfassend ist, sondern, Achtung, die Änderungen des Vertrages dahingehend bewirkt, dass sie der gestrichenen Klausel am meisten Wirkung verleihen. Also: Wenn die gestrichene Klauseln sinnvoll ersetzt werden kann durch wirksame, dann gelten diese neuen Klauseln. Geht das nicht (wie in diesem Fall, weil es das genaue Gegenteil des gewollten Vertrages bringen würde) kommt 15.4 keine Wirkung zu, es gilt das normale Recht, also ist der Vertrag im Zweifel unwirksam.
Gut, ich hab mir die Lizenzvereinbarungen nicht durchgelesen...
Zitat von Hafish:
Stimmt, Überraschungsklauseln sind unwirksam etc. aber bei einer OEM Version ist es keine Überraschungsklausel, wenn man sie nur mit der Hardware erwerben darf. Im Gegenteil, schon der Produktname, der Kaufgegenstand weist auf diese Eigenschaft hin.
Naja, da sie nun rechtlich auch ohne Hardware angeboten werden darf und auch angeboten wird, kann man schon davon ausgehen
Zitat von Hafish:
Das Salvatorische Klauseln hier keine Rolle spielen sagte ich schon in dem Post den du zitierst, was wirfst du mir eigentlich vor.
Den Absatz hatte ich falsch interpretiert. Sorry dafür
Zitat von Hafish:
Inwiefern der Vertrag durch die Klausel nichtig wird? Gar nicht, dass ist es doch, was ich die ganze Zeit gegen allen Protest sage.
Doch, du sagtest, es kommt kein Lizenzvertrag zustande, und um den geht es hier
Zitat von Hafish:
Im übrigen habe ich auch die ganze Zeit gesagt, dass der Erwerb nicht illegal ist, sondern man lediglich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistungen, Support etc. gegenüber Microsoft geltend machen kann, wenn Microsoft es rauskriegt und sich querstellt.
Das liegt aber nicht am fehlenden Lizenzvertrag, sondern einzig und alleine daran, dass es sich um eine "abgespeckte" Version handelt, bei dem Microsoft den Support verweigert
Zitat von Hafish:
Wenn ich nochmal genau nachlese muss ich feststellen, dass fast alles was du schreibst meine Aussagen untermauert. Thx.
Eigentlich nicht, weil du die ganze Zeit an mir vorbeiredest und wohl deine eigenen Gedanken verfolgst. Nichts für Ungut
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