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Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

Ein Thema von AlexII · begonnen am 21. Apr 2011 · letzter Beitrag vom 21. Apr 2011
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AlexII

Registriert seit: 28. Apr 2008
1.717 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#1

Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 17:22
Was jemand, ob es einfach so ohne jeglicher Anmeldung oder so, erlaubt ist eine Spende für meine Freeware zu nehmen?

Hab da keine Ahnung.

Danke!
Bin Hobbyprogrammierer! Meine Fragen beziehen sich meistens auf Lazarus!
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OldGrumpy

Registriert seit: 28. Sep 2006
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941 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#2

AW: Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 17:40
Interessante Frage. Von meinem finanztechnischen Laienstandpunkt aus würde ich einfach mal VERMUTEN - was auf keinen Fall eine steuerliche Beratung darstellen soll! - dass sowas als Schenkung gilt... Für Schenkungen von Personen die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Dir stehen gibt es einen - relativ niedrigen - Freibetrag, alles darüber müsste halt entsprechend versteuert werden. Aber ich lasse mich auch gerne von einem anderen Standpunkt überzeugen
"Tja ja, das Ausrufezeichen... Der virtuelle Spoiler des 21. Jahrhunderts, der Breitreifen für die Datenautobahn, die k3wle Sonnenbrille fürs Usenet. " (Henning Richter)
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Ralf Kaiser

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932 Beiträge
 
Delphi 10.3 Rio
 
#3

AW: Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 17:56
Ob eine Spende "einfach so" irgendwelche steuerrechtlichen Probleme machen verursacht kann ich dir nicht sagen (bin kein Jurist)

Aber wenn man sicher gehen will dann holt man sich einfach eine Gewerbeschein. Dann kann man Geld für das was man da erstellt hat einnehmen, muss dies aber dann in der Steuererklärung angeben.

Kleiner Nachteil: Der Gewerbeschein kostet eine einmalige "Einrichtungsgebühr", damals als ich ihn mir geholt habe waren das, soweit ich mich erinnere, 20 DM (Mark!!! - ist schon eine Weile her )

Bitte beachten: Dieses Posting stellt, da ich kein Jurist bin, keine Rechtsberatung dar!! Ein Anwalt oder Steuerberater kann da auf jeden Fall kompetent(er) beraten!
Ralf Kaiser
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himitsu

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43.132 Beiträge
 
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#4

AW: Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 18:10
Solange du nicht zuviel an Spenden "einnimmst", macht es nichts aus, da man erst ab einer gewissen Menge (k.A. wieviel) dieses versteuern müßte.
Also wegen meinem kleinen Spendenkonto hat noch keiner gemeckert. (die paar Euro welche bis jetzt dadurch reingekommen sind ... für ein neues Delphi reicht es noch lange nicht, aber es freut einen jeder Cent dieser Art der Anerkennung)
Garbage Collector ... Delphianer erzeugen keinen Müll, also brauchen sie auch keinen Müllsucher.
my Delphi wish list : BugReports/FeatureRequests
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mleyen

Registriert seit: 10. Aug 2007
609 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#5

AW: Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 18:18
AFAIK darf man insgesamt nicht, innerhalb von einem Jahr, über diese gesetzliche Freibetragsgrenze kommen. (ich glaub ~7.XXX warens)
Was wir uns aber fragen ist, ob damit Umsatz oder Gewinn gemeint ist.
[ZB wenn mehrere Leute über ein Konto Server finanzieren und fast 100% der Einnahmen direkt wieder verschwinden]
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Phoenix
(Moderator)

Registriert seit: 25. Jun 2002
Ort: Hausach
7.606 Beiträge
 
#6

AW: Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 18:24
Solange Du keine Körperschaft des öffentlichen Rechtes bist (wie Parteien) oder ein gemeinnütziger(!) Verein kannst Du keine 'Spenden' empfangen. Das ganze gilt wie schon gesagt wurde als Schenkung. Du darfst hier in Summe 20.000€ empfangen, die Du nicht versteuern musst. Danach gilt ein Steuersatz von 30%. Diese 20.000 € fangen erst alle 10 Jahre neu an zu zählen. Diese Schenkungen musst Du in Deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Das ist keine Steuerliche Beratung sondern stellt lediglich mein aktuelles Wissen dar, was durchaus falsch sein kann. Wenn Du's genau wissen willst solltest Du einen Steuerberater fragen.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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stahli

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#7

AW: Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 20:57
M.E. ist es so, dass man ein Gewerbe anmelden MUSS, wenn man Einnahmen erzielt (wenn Du Dein Programm also z.B. für 5 Euro anbietest).
Dann wäre wohl eine Gewerbeanmeldung rechtlich notwendig. Als Kleinunternehmer muss man dabei keine Umsatzsteuer erheben, kann aber auch bei Einkäufen keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück fordern.
Die Kleinunternehmerregelung ist also hilfreich, wenn man durch seine Gewerbetätigkeit keine großen Ausgaben hat.

Die Gewerbeanmeldung kostet etwa 30-40 Euro. Bei der IHK ist man (als "kleiner Existenzgründer") i.d.R. erst einmal beitragsfrei gestellt.
Im Gegensatz zu Privatpersonen hat man eine Steuernummer und muss bei Verkäufen Rechnungen schreiben.
Als Kleinunternehmer muss man eine Umsatzsteuer darauf nicht ausweisen - besser gesagt nicht erheben.
Die Gewerbeanmeldung kann u.U. hilfreich sein, da man dann bei der Steuererklärung gewerbliche Ausgaben geltend machen kann. Ich hatte bisher nur Ausgaben und KOMISCHERWEISE(!!!???) noch keine Einnahmen. Zumindest habe ich einige Ausgaben so steuerlich geltend machen können...

Wenn Du zu Deiner Freeware eine Zahlungsmöglichkeit angibst und die Zahlung und Höhe komplett freiwillig ist, sollte das m.E. rechtlich ohne weitere Verpflichtungen sein.

(Ist aber auch nur meine persönliche Meinung.)
Stahli
http://www.StahliSoft.de
---
"Jetzt muss ich seh´n, dass ich kein Denkfehler mach...!?" Dittsche (2004)
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Lemmy

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Ort: Berglen
2.366 Beiträge
 
Delphi 10.3 Rio
 
#8

AW: Spende für meine Freeware - rechtlich erlaubt?

  Alt 21. Apr 2011, 21:40
Dieser Beitrag ist keine Rechts-/Steuerberatung

M.E. ist es so, dass man ein Gewerbe anmelden MUSS, wenn man Einnahmen erzielt (wenn Du Dein Programm also z.B. für 5 Euro anbietest).
Nein, eine Gewerbeanmeldung ist notwendig, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ob diese bei Einnahmen auf Spendenbasis schon vorliegt ist nicht einfach zu bestimmen. Aber ich denke, die zuständige IHK kann hier sicherlich eine entsprechende (schriftliche!!!) Auskunft erteilen, also Brief oder Email, dann hast Du was in der Hand.

Steuerrechtlich ist das so lange unproblematisch, wie die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden.

Grüße
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