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"Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

Ein Thema von Valle · begonnen am 3. Sep 2012 · letzter Beitrag vom 5. Sep 2012
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Jumpy

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Delphi 6 Enterprise
 
#1

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 15:05
Eine Verwendung des Handys im Unterricht ist selbstverständlich verboten und steht außer Diskussion.
Nebenbemerkung. Bin ja gerade als FIAE fertig geworden. In der Berufsschule hatte fast jeder auch ein Notebook dabei (ist natürlich auch irgendwo berufsbedingt). Es war zudem nicht unüblich, wenn auch von Lehrern immer arg beschimpft, das Tafelbild mit dem Handy abzufotografieren, statt mitzuschreiben. Und von Verbot war da nie die Rede. Aber BS ist vllt. auch ein anderes Thema.
Ralph
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implementation

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FreePascal / Lazarus
 
#2

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 15:53
Nebenbemerkung. Bin ja gerade als FIAE fertig geworden. In der Berufsschule hatte fast jeder auch ein Notebook dabei (ist natürlich auch irgendwo berufsbedingt).
Ich nehme meins zum Informatik-Unterricht auch immer mit - wenn der Lehrer es duldet, ist das alles kein Problem, und in Informatik ist es nunmal einfach üblich, das zu erlauben.
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shmia

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Delphi 5 Professional
 
#3

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 17:01
Ich weiss ja auch nicht, aber das Problem lässt sich doch mit Logik und gesundem Menschenverstand regeln.

1.) auf dem Schulgelände ist Fotografieren sowie Aufzeichnen von Video und/oder Audio verboten,
es sei denn es wird von einem Lehrer genehmigt
2.) wer gewaltätige, rassistische oder pornogr. Fotos und Video besitzt, verbreitet, herunterlädt oder Anleitung zum Herunterladen gibt wird entsprechende Konsequenzen zu spüren bekommen.
3.) während des Unterrichts müssen Handys aus bleiben. Der Lehrer kann Ausnahmen zulassen
4.) das Mitbringen von "bildfähigen Geräten" und Handys ist erlaubt. Es kann aber bei Verstoss gegen Regel 1 bis 3 verboten werden
Andreas
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implementation

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FreePascal / Lazarus
 
#4

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 17:06
2.) wer gewaltätige, rassistische oder pornogr. Fotos und Video besitzt, [...]
Besitz würde ich nicht verbieten. Verbreitung klar, worunter ich es auch schon zählen würde, es anderen nur zu zeigen.
Aber grundsätzlich Besitz zu verbieten halte ich für viel zu weitgehend.
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DeddyH

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#5

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 17:20
Wer will denn den Besitz überprüfen? Sollte allerdings zufällig einer Lehrkraft so etwas auffallen, halte ich Konsequenzen durchaus für angebracht, im Falle der "legalen" Pornografie allerdings nur bei minderjährigen Schülern, bei rechtswidrigen Inhalten darf das Alter dann wieder keine Rolle spielen.
Detlef
"Ich habe Angst vor dem Tag, an dem die Technologie unsere menschlichen Interaktionen übertrumpft. Die Welt wird eine Generation von Idioten bekommen." (Albert Einstein)
Dieser Tag ist längst gekommen
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shmia

Registriert seit: 2. Mär 2004
5.508 Beiträge
 
Delphi 5 Professional
 
#6

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 17:55
2.) wer gewaltätige, rassistische oder pornogr. Fotos und Video besitzt, [...]
Besitz würde ich nicht verbieten.
Natürlich muss man auch den Besitz verbieten.
Schüler A geht zum Lehrer und sagt "Schüler B hat gerade auf dem Pausenhof ein Gewaltvideo gezeigt".
Lehrer geht zu Schüler B und verlangt Aufklärung.
Schüler B leugnet das Video gezeigt zu haben.
Lehrer verlangt die Herausgabe des Handy und entdeckt dann das Video (Variante B: Schüler verweigert Herausgabe des Handy. Lehrer informiert Eltern und Papa findet das Video).
Das ist wie beim Waffenbesitz - es spielt keine Rolle ob ein Schüler sein Springmesser benützt hat oder nicht - schon der Besitz muss Konsequenzen haben.
Andreas
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implementation

Registriert seit: 5. Mai 2008
940 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#7

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 18:11
Das ist wie beim Waffenbesitz - es spielt keine Rolle ob ein Schüler sein Springmesser benützt hat oder nicht - schon der Besitz muss Konsequenzen haben.
Nein, so sollte es nicht sein.
Denn:
  • "Besitz" würde auch alles einschließen, was man zuhause auf seinem Rechner hat.
  • Daten sind vielseitig interpretierbar. Man kann zu jeden Daten ein Format/Codec finden, in dem diese Daten einen Porno enthalten. Dabei ist es von anderer Seite betrachtet vielleicht eine lange Primzahl (es gibt tatsächlich ein paar verbotene Primzahlen ) und ein Kochrezept sein. Ein Springmesser ist immer ein Springmesser.
  • Daten sind vergänglich. Bis dahin kann der Betroffene sie schon längst unbemerkt geschreddert haben - vielleicht wurden die Daten auch beim Abspielen dynamisch aus anderen erzeugt?

In einem solch streitbaren Bereich sollte die Schule dann längst nichts mehr zu sagen haben, sondern nur noch der Gesetzgeber. Daten, die gesetzlich verboten sind (imho schon viel zu viele), sind an der Schule sowieso automatisch mit strafbar. Und weiter sollte sie auf keinen Fall gehen beim Besitzverbot.

[add]
Dazu kommt noch, dass man Daten imho nicht besitzen kann, genauso wenig wie man ihr "Eigentümer" sein kann. Was z.B. wenn das beanstandete Video auf der SD-Karte eines Freundes liegt? Wer ist dann der Besitzer? Und was, wenn A ein Video auf B's SD-Karte legt, die bei C in D's Handy gefunden wird, das Video aber von E produziert wurde, von F vermarktet, von G beschafft (die Lizenz aber H hat) und I darauf zu sehen ist? Wer ist jetzt Besitzer?

Daten sind doch viel eher mit Ideen vergleichbar als mit Gegenständen. A hat eine Idee, wie man einen Traktor bauen kann und erzählt B, C und D davon, sodass sie alle nun wissen, wie man einen Traktor baut. Dieser Bauplan ähnelt sehr dem patentierten Bauplan des Traktorbauunternehmens X, und ist in dem Sinne rechtswidrig. Nun bekommt ein Lehrer mit, dass über Traktoren gesprochen wird, und weiß zufällig, dass dieser Bauplan rechtswidrig "ist" (bzw. wäre, wenn er ausgeführt würde), und will A, B, C und D jetzt sanktionieren.
Probleme:
- Jeder kann sein Wissen leugnen.
- Niemand weiß, wie viele das Wissen inzwischen auch noch kennen (vllt. hat A ja vorher noch mit E und F, und B hat mit G und H gesprochen)
- E, F, G und H können es immer noch weiterverbreiten.
- Der Plan lässt sich jederzeit in Gedanken so abwandeln, dass er das Patent nicht verletzt.
- Wer "besitzt" die Idee jetzt? Der, der sie sich ausgedacht hat, oder alle, die davon wissen?
- Wenn alle Eingeweweihten Besitzer sind, sollen auch alle vier sanktioniert werden? B, C und D können doch gar nichts dafür, dass A ihnen davon erzählt hat. Und A kann nichts dafür, eine Idee zu haben.

Welcher Punkt davon trifft nicht auf Daten zu? Und vor allem: Ist der Lehrer überhaupt befugt, darüber zu entscheiden, ob die Patentverletzung überhaupt vorliegt, oder ist das nicht doch nur ein Richter?

Geändert von implementation ( 4. Sep 2012 um 20:52 Uhr)
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Benutzerbild von BUG
BUG

Registriert seit: 4. Dez 2003
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2.094 Beiträge
 
#8

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 18:36
Daten sind vergänglich. Bis dahin kann der Betroffene sie schon längst unbemerkt geschreddert haben - vielleicht wurden die Daten auch beim Abspielen dynamisch aus anderen erzeugt?
Ehrlich gesagt:
Die meisten, die gegen ein Gewaltvideo- und Pornoverbot in der Schule verstoßen würden, halte ich für nicht nicht so clever, das die das hinkriegen würden.

Ein Besitzverbot finde ich aber auch kritisch, insbesondere bei Computern.
Und wenn ich ein unerwünschtes Video in meiner Dropbox habe, ist das dann auf dem Handy oder nicht? Und was ist mit Youtube? Die Grenze ist schwer zu definieren.

Wie soll das Geräteverbot in den Freistunden überhaupt kontrolliert werden?
Wäre dann vielleicht ganz profitabel, gegenüber der Schule ein Internet-Cafe aufzumachen
Intellekt ist das Verstehen von Wissen. Verstehen ist der wahre Pfad zu Einsicht. Einsicht ist der Schlüssel zu allem.
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Furtbichler
(Gast)

n/a Beiträge
 
#9

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 18:38
Wenn ich der Ansicht bin, das mein Kind ein Mobiltelefon benötigt, dann bekommt er eins.

Nimmt ein Lehrer meinem Sohn das Teil ab, um es z.B. am Ende des Schultages, der Woche oder nur uns (Eltern) wieder auszuhändigen, handelt es sich dabei um eine verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB, welches Besitzschutzansprüche des §861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers auslöst. Außerdem existiert der Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß §985 BGB.

Bom.
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Namenloser

Registriert seit: 7. Jun 2006
Ort: Karlsruhe
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FreePascal / Lazarus
 
#10

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 18:43
Welcher Jugendliche meint eigentlich, dass ausgerechnet die Schule ein geeigneter Ort wäre, sich Pornos anzuschauen? So welche gab es bei uns zwar auch ab und zu, aber die haben das nur gemacht um sich zu produzieren und zu zeigen, wie „cool“ sie sind. Naja, wer’s brauch...

Finde es etwas übertrieben von der Schule. Wenn dann sollte sie sich lieber mal fragen, wo die Schüler das Zeug her haben. Die Antwort lautet im Zweifelsfalle vom heimischen Internetanschluss.
Ich denke aber, die haben einfach Angst, dass irgendwelche überempfindlichen Eltern sich beschweren à la „Schüler in Ihrer Schule haben unser wohlbehütetes, keusches Kind mit pornographischen Inhalten belästigt“, oder vielleicht ist das auch schon passiert.

Ich finde es aber in Ordnung, wenn Schulen sagen, dass sie keine Handys im Unterricht wollen. Es wird ja auch nicht toleriert, dass Schüler im Unterricht rauchen o.ä.. Ich denke, die Schule hat dazu durchaus das Recht.

Zu meiner kürzlich beendeten Schulzeit: Bei uns waren Handys offiziell mal verboten, wurden aber vor allem in der Oberstufe geduldet. Manche Lehrer haben sie sogar gerne mal in den Unterricht eingebunden und Schüler gebeten, mal eben schnell was bei Wikipedia nachzuschlagen. Fand ich eigentlich okay (auch wenn jetzt natürlich gleich wieder einer ankommt mit „Armutszeugnis für den Lehrer“ usw., aber ein Lehrer kann auch nicht alles wissen. Eigentlich waren diejenigen, die das Internet verwendet haben, eher die kompetenteren Lehrer, die das eben nutzten, um Zusatzinformationen zu liefern, die über den normalen Stoff hinausgingen.)

Was mich allerdings wirklich gestört hat, war, dass viele meiner Mitschüler ihre Smartphones missbraucht haben, um in Arbeiten schamlos zu betrügen. Teilweise haben die Lehrer das auch mitbekommen, aber meistens nur ermahnt. Ich hätte da gleich die Arbeit weggenommen und 0 Punkte drauf gegeben. Ich fand es einfach extrem unfair gegenüber uns ehrlichen Schülern. Das ging zum Teil so weit, dass Leute bei einer Klausur „krankgefeiert“ haben, um sich dann beim Nachschreiben per Smartphone von anderen Leuten helfen zu lassen. Da hätte ich kotzen können. Ich hab auch nie verstanden, wieso manche aus meinen Leistungskursen sich auch noch dafür hergegeben haben, faulen Grundkurslern ihre Arbeiten zu schreiben. War ja nicht mal so, dass sie dafür Geld gekriegt hätten, nicht dass das irgendwas gerechtfertigt hätte. Mitschülern helfen ist ja schön und gut, aber faulen Eiern ihre Arbeiten schreiben, sodass sie nicht sitzen bleiben, wie sie es eigentlich verdient hätten, ist überhaupt nicht in Ordnung.

Da hätte ich mir ausnahmsweise mal gewünscht, dass die Schule härter durchgegriffen hätte.

@implementation: Du musst aber schon zugeben, dass deine Einwände eher theoretischer Natur sind, und in der Praxis nicht wirklich relevant sind

Geändert von Namenloser ( 4. Sep 2012 um 18:52 Uhr)
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