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Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

Ein Thema von RobertH · begonnen am 14. Aug 2014 · letzter Beitrag vom 20. Aug 2014
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Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
Ort: Stadthagen
9.454 Beiträge
 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#21

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 19:15
@blondervolker

Ich weiß nicht, ob du schon weißt, dass dieses Forum im Zusammenspiel mit dem Browser eine Zeile umbricht, wenn die nicht mehr auf die zur Verfügung stehende Anzeigenbreite passt. Solche von Hand eingefügten Zeilenumbrüche (aus welcher Intention ist sowieso fragwürdig) lassen den Text dann sehr zerpflückt aussehen.
image.jpg
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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Alt 15. Aug 2014, 19:40     Erstellt von blondervolker
Dieser Beitrag wurde von Daniel gelöscht. - Grund: Spam
Perlsau
(Gast)

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#22

Softwarepatent auf Datenbankstrukturen

  Alt 16. Aug 2014, 02:58
Zwar schon 11 Jahre alt, aber lesenswert:
Softwarepatent auf Datenbankstrukturen

Auszug:
Die neunzigseitige Patentschrift hebt insbesondere die Datenstruktur der Software hervor, die eine riesige Anzahl zusammenhängender Dateneinträge beherrscht und deren Extraktion aus der Datenbasis mittels so genannter Queries ermöglicht. Start- und Enddaten bezüglich eines Eintrags indizieren dabei dessen Gültigkeitsdauer.

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... und weitere ...

Immerhin haben die sich ja in die DB gehackt und verändern wild die Daten (nicht nur "harmloses" Auslesen).
Sollen die erstmal beweisen, daß sie da nichts kaputt gemacht haben, bevor sie die Schuld auf den Entwickler der DB und dessen Programm schieben.
Man kann doch in den Vertrag, den der Entwickler mit dem Kunden abschließt, eine Klausel über Gewährleistungspflicht und Nachbesserungsfälle einfügen: Wenn der Kunde mit anderen Anwendungen als der vom Entwickler bereitgestellten Daten in der DB verändert, erlischt die Gewährleistungspflicht des Entwicklers und Korrekturen/Reparaturen werden kostenpflichtig. Überwachen kann man das mit einer Logtabelle, die man bei solchen Projekten sowieso stets anlegen sollte. Dort hinein schreibt die "legale" Anwendung alle Aktionen, die von ihr an der DB vorgenommen wurden: Timestamp, BenutzerId, AktionsId etc. und einen daraus erzeugten Hash. Das macht dann so schnell keiner mit irgend einem PHP-Gewurstel nach

Geändert von Perlsau (16. Aug 2014 um 04:25 Uhr)
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Dejan Vu
(Gast)

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#23

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 16. Aug 2014, 07:00
Es wurden schon vorgeschlagen, aber trotzdem: Ein zusätzliches Feld in allen wichtigen Tasbellen, welches eine Prüfsumme über die Daten des Datensatzes enthält, würde zuverlässig unbefugtes Verändern erkennen.

Das, zusammen mit dem ActionLog, wäre doch ziemlich brauchbar.
...aus der Gewährleistung draußen ... bzw. wäre er dann in der Nachweispflicht...
Sicher, daß es nicht andersrum ist? ...Immerhin haben die sich ja in die DB gehackt...
Ziemlich sicher, denn sie können sich hinstellen und behaupten:"Wir waren das nicht". Innerhalb der Gewährleistung musst Du die Daten in Ordnung bringen (außer Du kannst beweisen, das die das waren). Außerhalb der GWL können die das zwar immer noch behaupten, aber jetzt kannst Du für die 'Reparatur' Geld verlangen.
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Benutzerbild von Uwe Raabe
Uwe Raabe

Registriert seit: 20. Jan 2006
Ort: Lübbecke
11.007 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#24

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 16. Aug 2014, 08:37
Nur mal so ins Blaue:

Man könnte jede Tabelle mit einem Hashfeld erweitern. Die eigene Anwendung erzeugt beim Schreiben jedes Records den Hashwert mit einem privaten Schlüssel. Ändert jemand anders die Daten oder erzeugt zusätzliche Records, passt der Hashwert nicht ohne Kenntnis des Schlüssels und des Hash-Algorithmus.

Im eigenen Programm wird dann beim Lesen jedes Records (zumindest sporadisch) der Hashwert überprüft und das Programm meldet eine manipulierte Datenbank. Andere Reaktionen sind denkbar (z.B. automatische Rücksicherung der letzten Datensicherung ).

Damit ist die Datenbank immer noch für alle anderen Anwendungen lesbar, aber eine unerlaubte Manipulation der Daten wird zumindest bemerkt.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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Insider2004
(Gast)

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#25

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 16. Aug 2014, 11:19
Ja Hallo,

hab da was gefunden.Ob es passt oder nicht Aber bemerkenswert...



Auszug EuGH:

Insoweit betonte der EuGH mehrfach, dass die Übertragung der Nutzungsrechte und die Weitergabe/der Download des Programms
als eine Einheit zu betrachten seien. Der "Käufer" ist - wie auch bei physischen Gegenständen, wie etwa einem Buch - berechtigt,
das Software-Programm sein Leben lang zu nutzen.

Entscheidet er sich irgendwann dafür, das Programm nicht mehr nutzen zu wollen, so soll ihm die Möglichkeit gegeben werden,
dieses erworbene Nutzungsrecht auf andere zu übertragen, ohne dass der Softwarehersteller ein weiteres Mal dafür vergütet werden muss.

Neu war außerdem die bemerkenswerte Deutlichkeit, mit der das höchste Europäische Gericht seine Aussagen getroffen hatte.
Die Grundsatzentscheidung hat außerdem zur Konsequenz, dass Softwarehersteller nicht mehr - das war die bisherige Praxis -
im Rahmen ihrer Vertragsautonomie den Handel mit gebrauchter Software durch Aufnahme einer entsprechenden Klausel in den
"Lizenzvertrag" ausschließen dürfen. Insoweit wurde klargestellt, dass der Rechteinhaber sich, auch wenn der Vertrag eine
solche Verbotsklausel enthält, dem Weiterverkauf nicht widersetzen darf.

Kurz gesagt: Herstellerseits in den Vertrag aufgenommene Weiterveräußerungsverbote und Abtretungsverbote sind unbeachtlich!

...

Mit freundlichen Grüßen

wo ist denn das her? Das widerspricht evtl. dem Deutschen Urheberrechtsgesetz. Und soweit ich weiss, wurde das noch nicht abgeschafft. Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde.
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Bernhard Geyer

Registriert seit: 13. Aug 2002
17.171 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#26

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 16. Aug 2014, 12:53
wo ist denn das her? Das widerspricht evtl. dem Deutschen Urheberrechtsgesetz. Und soweit ich weiss, wurde das noch nicht abgeschafft. Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde.
Wieso das? Wo steht im Urheberrecht das ein von Kunden gekauftes Produkt nicht weiter verkauft werden darf? Er darf es halt nicht vervielfältigen oder ähnliches machen.

Mit deiner Aussage "Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde" willst du das machen was MS/Oracle/Adobe gerne machen aber schon hundertfach von Gerichten abgewatscht wurden.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.
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sx2008

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#27

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 00:58
Was wäre denn wenn der Kunde seine Web basierte Lösung immer weiter ausweiten würde bis er die Funktionalität für seine Bedürfnisse komplett übernommen hat?
Sozusagen ein unauthorisierter Fork.
Dann könnte er die ursprüngliche Software deinstallieren und mit seiner Lösung weiterarbeiten.
Er könnte seine Lösung z.B. auch an ein Tochterunternehmen weitergeben.
fork me on Github

Geändert von sx2008 (17. Aug 2014 um 01:07 Uhr)
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Delphi 2007 Enterprise
 
#28

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 02:50
An und für sich völlig legitim. Ein funktioneller Klon ohne Quellcode-Kopien dürfte komplett in Ordnung gehen. Sonst wären, wie schon angerissen, Dinge wie OpenOffice und Gimp schon lange im TOR-Netz versenkt und ein Risiko in der Benutzung für öffentlich geführte Projekte jeglicher Art. Auch Linux, als weitgehend funktioneller Unix-Klon (wenn mittlerweile auch weit darüber hinaus weiter entwickelt) hätte weit mehr Probleme gehabt bzw. hätte sie noch heute. Und selbst wenn Reverse-Engineering betrieben würde, so wäre das zumindest in Deutschland noch zumindest in einer tendenziell eher hellen Grauzone. Ein Fork wäre es nur dann, wenn tatsächlich (nachweislich!) originaler Quellcode als Basis dienen würde. So lange alles komplett selber gebaut wurde - auch bei nachempfundener GUI - würde ein Rechtsstreit vermutlich eher ungünstig für den TE ausgehen. Es sei denn im Vertrag wurden entsprechende Klauseln formuliert und diese würden vom Gericht als für wirksam angesehen werden. Das sind ja auch noch mal zwei Paar Schuhe.

Ich würde hier zwei Dinge tun:
1) Fachanwalt. So bald wie möglich. Fragen was geht und Details abklären. Da geht nichts dran vorbei.
2) Wenn vom Anwalt als aussichtsreich angesehen, jegliche Gewähr gegenüber der eigenen Software und der DB wegen des offenen und dann genutzten Schreibzugriffs als nichtig erklären, und im Problemfall die üblichen Ingineurssätze voll ausschöpfen. (Wenn es ganz düster aussieht, dann bleibt hier nur ein bitterer Nachgeschmack, und die Vermeidung solcher Dinge in der Zukunft. Life is a bitch.)

Und dann alsbald dran gehen das Programm bzw. die DB so anpassen, dass ein solcher Schritt nicht ohne meine technische Unterstützung möglich wäre, und dies auch im Kaufvertrag entsprechend ausführen. Natürlich immer mit der Option für den Kunden, dass so etwas nach Absprache und Einigung im gegenseitigen Einvernehmen auch auf freundlicher Basis zu machen ist. Ihm die Möglichkeit ganz verbauen würde ich nicht, das macht mein Produkt unattraktiv.
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)
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blondervolker

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#29

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 13:33
Hallo,

Zuvor hatte in einer Grundsatzentscheidung der EuGH (Rs. C-128/11 vom 3. Juli 2012),also das höchste europäische Gericht,den Handel mit "gebrauchter Software" für zulässig erklärt,und zwar unabhängig davon, auf welchem Wege die Weitergabe der Softwareprogramme erfolgt (ist).

Hier ist ein Link wo es herstammt:http://www.computerwoche.de/a/rechts...ftware,2542883



Ich hab genu so blöd geschaut...
www.bewerbungsmaker.de
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Captnemo

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1.126 Beiträge
 
Delphi XE4 Architect
 
#30

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 14:05
Die Frage, die ich mir gerade stelle ist, warum denn der Großkunde ein Webfrontend erstellt? Wenn er z.B. Erfassung per Tablet realisieren will, um seine Abläufe zu optimieren, so handelt er ja unter unternehmerischen Gesichtspunkten, und nicht, um den TE aus seinem Geschäft zu drängen. Und solange er eben keine Lizenzbestimmungen verletzt, kann man ihn ja schlecht daran hindern.

Wäre allergings für den TE dann interessant, eine solche App für z.B. Android selbst zur Verfügung zu stellen oder zu vermarkten. Oder vielleicht selbst ein Web-Frontend qualifiziert zu erstellen.
Dieter
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10. summt dazu die Melodie von Supermario Bros.
MfG Captnemo
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