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Vermarktung eigener Software

Ein Thema von Bastler · begonnen am 24. Okt 2007 · letzter Beitrag vom 25. Okt 2007
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milo

Registriert seit: 22. Mär 2006
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66 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#11

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 12:27
Ein Hinweis von mir am Rande:
*Moaralapostel an*
Wer mit Delphi Geld verdienen will, sollte auch so fair sein und Delphi kaufen. Eine Investition von knapp 400,00 € für Turbo Delphi Pro ist meines Erachtens ein sehr presiwerter EInstieg in eine erfolgreiche Zukunft.
*Moaralapostel aus*

Ansonsten kann ich nur ergäzne, dass siech der Aufwand nur lohnt, wenn Du Aussicht auf Kunden hast. Ansonsten gib es als zusätzliche Einnahme bei Deiner Steuererklärung an. Als Privatperson kannst Du auch Rechnungen schreiben, nur halt ohne Ausweis der MwSt. Und sei Dir darüber im Klaren, dass Du für Schäden ggf haftbar gemacht werden kannst.

Gruß Milo
Michael Lorenz
Delphi seit FieldTest 1 ... im letzten Jahrhundert ...
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Nuclear-Ping
(Gast)

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#12

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 12:35
@xaromz: Wieso? Ich meine klar ist es nicht gut, mehr Ausgaben als Einnahmen zu haben, auf längere Zeit ... aber ich denke es ist rübergekommen, was ich sagen wollte.

@milo: Jein, du darfst als Privatperson einer Privatperson eine "Rechnung" schreiben. Das ist aber keine gültige Rechnung in dem Sinne. Was eine gültige Rechnung mit ausmacht ist die Steuernummer. Die muss afaik seit 01.01.2004 auf einer Rechnung enthalten sein. Ist sie es nicht, ist es keine gültige Rechnung und die wird dir auch keine Firma bezahlen. Und so eine Nummer bekommst du vom Finanzamt, in der Regel geht das einher mit einer Gewerbeanmeldung.
Weiterhin läufst du Gefahr, Abmahnanwälten zum Opfer zu fallen, wenn du auf deiner Webseite Dienstleistungen oder Waren anbietest und im Impressum (welches nach TDG Pflicht ist) keine Steuernummer angibst.
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Phoenix
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#13

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 13:03
Da ich ja im OP genannt wurde, auch was kurzes von mir.
Also ich selber verkaufe keine Software sondern 'mich' bzw. meine Arbeitsleistung.

Das ganze wickele ich als Freiberufler ab. Das hat einige Vorteile (keine Gewerbesteuer, keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK / bei Berufsgenossenschaften, keine doppelte Buchführung), aber auch einige Nachteile (man darf nichts verkaufen. Also z.B. einem Kunde keine Hardware organisieren oder Lizenzen vertreiben). Und es sind einige Vorraussetzungen zu erfüllen. So kann man das als Informatiker eigentlich nur als 'Wissenschaftlichen' Beruf ausüben und muss die Qualifikation nachweisen (fertiges Diplom - oder nach Rücksprache mit dem Finanzamz wie in meinem Fall auch bereits als Student auf das Diplom).

Was die Zwangsmitgliedschaft in der IHK angeht: Solange man 'Kleinstgewerbetreibender' ist, also eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, kann man sich hier allerdings auch vom Beitrag befreien lassen. Vielleicht käme sowas für Dich ja auch in Frage.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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milo

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66 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#14

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 13:06
Es ist sicher so, dass Mario Recht hat was den offiziellen Status einer Rechnung anbelangt. Ausgehend von einer rein privaten nicht gewerblichen Tätigkeit kann man das Ganze sicher auch "Quittung" nennen.

Gruß Milo
Michael Lorenz
Delphi seit FieldTest 1 ... im letzten Jahrhundert ...
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Phoenix
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#15

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 13:07
Zitat von Nuclear-Ping:
Die muss afaik seit 01.01.2004 auf einer Rechnung enthalten sein. Ist sie es nicht, ist es keine gültige Rechnung und die wird dir auch keine Firma bezahlen. Und so eine Nummer bekommst du vom Finanzamt, in der Regel geht das einher mit einer Gewerbeanmeldung.
Das ist so nicht ganz richtig.
Bei einer solchen Rechnung ohne Steuernummer kannst Du - sofern ausgwiesen - nur die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.

Wenn eine kleine Firma - aus welchem Grunde auch immer - z.B. eine Couch von privat ankauft, dann bekommt die Firma eine 'Private Rechnung' bzw. eigentlich eher eine Quittung von der Privatperson, dass die Firma für die Couch einen Betrag von xy € an die Privatperson bezahlt hat. Diese Quittung läuft ganz normal als Beleg in die Buchhaltung und sowas kann von der Firma einwandfrei als Ausgabe/Aufwand verrechnet werden. Ist gar kein Problem, auch ohne Steuernummer.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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milo

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Delphi 11 Alexandria
 
#16

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 13:17
@Sebastian Erster!
Michael Lorenz
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sakura

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Delphi 11 Alexandria
 
#17

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 13:21
Wenn Du Software hast, bei welcher Du meinst, dass diese auch in Firmen interessant sein könnte, dann zeige diese Bekannten und Freunden wann immer Du kannst, vor allem denen aus der IT-Szene. Die wissen dann, dass Du eine solche Lösung hast und können Dich evtl. weiter empfehlen oder Dir auch wichtige Tipps geben, wie Du diese Software weiterverkaufen kannst. Das "Word-of-Mouth" Prinzip ist noch immer das Wirksamste

......

P.S.: Stelle die Software in der DP vor, wenn es Freeware-Versionen gibt
Daniel W.
Ich bin nicht zurück, ich tue nur so
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crasher1985

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Delphi 7 Enterprise
 
#18

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 13:27
Also ich muss sagen ich habe mit 18 ein Nebengewerbe angemeldet was bis heute läuft und damit fahr ich immernoch am besten.
Ich habe weder Umst. noch Mwst. auszuweisen bzw. darf diese auch nicht verlangen.
Lohnt sich jedoc nur wenn du vorallem private Kunde ansprichst
Man lernt nie aus
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Nuclear-Ping
(Gast)

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#19

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 15:22
Stimmt, "Quittung" nennt sich das im privaten Rahmen. Kam da nicht drauf.

@Phoenix: Warum legst du dir solche Einschränkungen auf und läufst nicht als "Einzelunternehmer"?
Als wir damals unsere GbR aufgelöst haben, hab ich mich als Einzelunternehmer mit "Kleinunternehmerregelung" angemeldet. Das heisst halt auch weder Umsatzsteuervoranmeldung noch die Ausweisung / Abführung der 19% auf den Rgs. Von ner "IHK Mitgliedschaft" weiß ich auch nichts. Hab da auch seit 2 Jahren keine Briefe bekommen in die Richtung.
Ich darf aber Auslagen machen, also "Hardware organisieren"; aber kA wie das mit dem Vertrieb von Lizenzen ausschaut. Das hab ich bisher nicht gemacht und wird wahrscheinlich auch nicht kommen.
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Phoenix
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#20

Re: Vermarktung eigener Software

  Alt 25. Okt 2007, 15:26
Zitat von Nuclear-Ping:
@Phoenix: Warum legst du dir solche Einschränkungen auf und läufst nicht als "Einzelunternehmer"?
1.) Vereinfachte Buchhaltung
2.) Keine Gewerbesteuer.

Punkt 2 ist der für mich ausschlaggebende.
Sebastian Gingter
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