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Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

Ein Thema von CG2003 · begonnen am 9. Nov 2005 · letzter Beitrag vom 30. Nov 2006
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rwachtel

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#21

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 11:49
Zitat von mschaefer:
[...] Man soll es aber auch nicht komplizierter machen als es wirklich ist. [...]
Gerade der Link zur S-A-VE. gibt viele praxisrelevante Tipps auch für kleine und kleinste Unternehmer und über rechtliche und finanzielle Aspekte hinaus.
Zitat:
[...] Deswegen ist es wirklich Unsinn jemanden da künstlich vor Angst zu machen und mit Zeug vollzumüllen was keine Relevanz hat!
Genau das Gegenteil ist der Fall - Angst kann einem gerade durch fundierte und gesicherte Informationen genommen werden. Das heisst ja nicht, dass jemand sich durch den ganzen Wust an Informationen wühlen muss (habe ich auch niemals gesagt) - aber er kann, wenn er will. Wenn er hingegen nicht weiss, wo es die Informationen gibt, kann er es halt nicht.
Zitat:
Pauschalbemerkungen zeugen auch nicht von Wissen!
Unabhängig davon, dass ich hier keine Pauschalbemerkung abgegeben habe fasse ich das jetzt als persönliche Beleidigung auf...
Robert Wachtel
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mschaefer

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#22

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 12:35
Naja also mir scheint, dass Du mit Deiner Antwort trivial die Aufgabe der Threadüberschrift verfehlt hast.
Es geht einfach nicht um Firmen- oder Existenzgründung oder Finazierung, noch Rechtsrahmen einer Unternehmung sondern lediglich um das Abklären in welchem Rahmen hier ein einzelnes Softwäreprogramm verkauft wird.

Die Einteilung "viel objektiv falsch hier" und "fundiert dort" ist letzlich pauschal, insbesondere wenn man selbst wieder eine Newsgroup angibt. Dann erwarte ich von Dir einfach, dass Du das falsche benennst. Das ist zwar deutlich formuliert, aber nicht als Beleidigung gemeint.

Finde es gut, wenn jemand seine Eigenentwicklung auch vermarktet und da ist es auch legitim daruf hinzuweisen, dass es für ein Einzelprodukt oder einen kleinen Handel auch in Deutschland nicht so kompliziert ist und von einigen wenigen Tücken hier im Thread ist der nicht verkehrt. Igotcha hat das zum Beispiel beschrieben wie der Ablauf ist. Auch das Abmelden ist übrigens kein Beinbruch, dass kostet halt wieder Gebühren.

Grüße // Martin


PS: Save -Link passt übrigens auch meiner Auffassung nach gut.
Martin Schaefer
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Hansa

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#23

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 12:44
Zitat von rwachtel:
..dass ich hier keine Pauschalbemerkung abgegeben habe fasse ich das jetzt als persönliche Beleidigung auf...
Herrje, hat Martin einen wichtigen Trakt Deiner Sandburg mit einem Eimerchen Wasser vernichtet ?

Zum Thema : wenn er sich den Gewerbeschein holt, dann braucht er keine gewerblichen und fiskalischen Aspekte zu trennen. Denn den Fiskus braucht er nicht groß zu beauftragen, der kommt ganz von alleine. Er kriegt einen dicken Brief vom Finanzamt mit seinen Steuernummern und vielen deutschen Formularen. Aber erst, wenn er überhaupt mal angefangen hat !

Vor allem gilt aber auch : wer viele Fragen stellt, kriegt viele Antworten. Und ich finde es besser erst mal anzufangen und dann die eventuell entstehenden konkreten Fragen zu klären. Siehe unser "Künstler" Alzaimer. Hätte der groß gesagt "Ich muß manchmal einen Pack CDs verkaufen" dann hätten die gesagt, ein Künstler würde das ja wohl kaum machen. Wie gesagt, bei Nebentätigkeit dürfte diese Frage wohl überhaupt nicht interessieren.

Wenns nur an den 30 EUR für G-Schein hängt, dann würde ichs gleich bleiben lassen. 8) Was ist überhaupt von wem objektiv falsches gesagt worden ?
Gruß
Hansa
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rwachtel

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#24

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 13:05
Zitat von mschaefer:
[...] es geht [...] lediglich um das Abklären in welchem Rahmen hier ein einzelnes Softwäreprogramm verkauft wird.
Und da ist die Shareware-Autoren-Vereinigung die falsche Adresse? Wenn Du meinst.

Zitat:
[...] insbesondere wenn man selbst wieder eine Newsgroup angibt.
Ich habe u.a. die FAQ einer Newsgroup angegeben, das ist schon ein wenig anders.

Zitat:
Dann erwarte ich von Dir einfach, dass Du das falsche benennst.
Dann nehme ich mir beispielhaft Deinen Beitrag heruas:

Zitat von mschaefer:
1. Genau! Für reine Software brauchst Du keinen Gewerbeschein (wenn Du mit Hardware handelst brauxhst Du ihn.
So pauschal kann man das nicht sagen. Ob Du einen Gewerbeschein benötigst, regelt die Gewerbeordnung. Die besagt, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden muss. Gewerblich gilt jede auf Dauer angelegt Tätigkeit, die gemäß Einkommensteuergesetz nicht als freiberuflich einzuordnen ist.

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...Id=179&level=2

Mit Deiner Pauschalaussage kann man auch eine böse Überraschung erleben.

Zitat:
4. Du kannst Dich als Freiberufler eintragen lassen (allerdings gibt es einiges zu beachten was die Tätigkeit angeht).
Es gibt keinen Eintrag als Freiberufler.

Zitat:
Das kann Dir aber Deine Gewerbestelle genauer erklären und die machen das auch, wenn Du in einer Nebenzeit kommst.
Die Gewerbestelle (Ordnungsamt) ist für den Status des Freiberuflers nicht zuständig. Darüber kann nur das Finanzamt entscheiden.

Zitat:
6. Die IHK will keine Kohle von Dir, wenn Du unter den entsprechenden Umsatzgrenzen bleibst und das ist hochwahrscheinlich, wenn es nur um ein Softwareprodukt geht.
So pauschal kann man das nicht sagen. Manche IHKs haben keine Umsatzgrenzen. Bei denen wirst Du als Gewerbetreibender (ergo: Zwangsmitglied) auch ohne Umsatz zur Kasse gebeten.

Zitat:
[...] aber nicht als Beleidigung gemeint.
Dann hättest Du es anders formulieren müssen...

Zitat:
Finde es gut, wenn jemand seine Eigenentwicklung auch vermarktet [...]
Unbestritten.
Zitat:
und da ist es auch legitim daruf hinzuweisen, dass es für ein Einzelprodukt oder einen kleinen Handel auch in Deutschland nicht so kompliziert [...]
Ich habe nicht geschrieben, dass es kompliziert ist. Ganz im Gegenteil.

Zitat:
Igotcha hat das zum Beispiel beschrieben wie der Ablauf ist.
Stimmt. Nur den Gang zum Finanzamt kann man sich sparen - die kommen nach der Gewerbeanmeldung von selbst.
Robert Wachtel
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rwachtel

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#25

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 13:11
Zitat von Hansa:
Zitat von rwachtel:
..dass ich hier keine Pauschalbemerkung abgegeben habe fasse ich das jetzt als persönliche Beleidigung auf...
Etwas unglücklich zitiert...

Zitat:
Herrje, hat Martin einen wichtigen Trakt Deiner Sandburg mit einem Eimerchen Wasser vernichtet ?
Nein, dafür bin ich schon etwas zu alt. Nur jemandem mangelndes Wissen zu unterstellen halte ich schon für eine ziemliche Frechheit. Von seiner Formulierung ganz abgesehen.

So, genug OT.
Robert Wachtel
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mschaefer

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Delphi XE3 Enterprise
 
#26

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 15:32
Moin, moin,

Zitat:
Ob Du einen Gewerbeschein benötigst, regelt die Gewerbeordnung. Die besagt, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden muss. Gewerblich gilt jede auf Dauer angelegt Tätigkeit, die gemäß Einkommensteuergesetz nicht als freiberuflich einzuordnen ist.
Da kann ich nur anmerken: Präzise, so ist es!

Und ist planmäßiger Handel mit Hardware als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen: N e i n.
-> Aussage ok

Und aus der Gewerbeordnung geht mit einer gewissen Deutung aktuell zum Beispiel die Einordnung als Freiberufler / Künstler bei Einzelauftragssoftware oder die des Gewerbes bei planmäßigem Vertrieb einer Software hervor. Für dieses eine Programm wird er wohl znächst keinen Gewerbeschein brauchen. Den Absatz muss er erstmal bekommen.
Unter dem Threadthema mit Einzelprogramm würde ich sagen: -> Aussage zumindest nicht ko.


Und den Eintrag beim Finanzamt oder sagen wir meinetwegen die Einstufung dafür gibt es selbverständlich. Sonst bräuchte man die Sache mit dem Gewerbeschein ja überhaupt nicht.
-> In dem Punkt kann man sich über die Vokabel Eintrag oder Einstufung unterhalten.

Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s. Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs. Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen. Das hat eher was mit der Erfassung von Neugründungen zutun.


Ja die Idee mit der Sharewarevereinigung find ich immernoch gut (bei solchen Zitaten bin ich hilflos)



Grüße // Martin
Martin Schaefer
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#27

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 15:57
Zitat von mschaefer:
[...] Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s.
Soviel mir bekannt, gibt es da keine Ausnahmen.
Zitat:
Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs.
Auf welcher Rechtsgrundlage (ausser der jeweiligen Satzung) basiert denn Deine Annahme?
Zitat:
Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen.
Ich habe hier 'ne GmbH aus Thüringen, die seit ihrer Gründung vor ein paar Jahren nicht einen Cent Umsatz geschweige denn Gewinn gemacht hat. Jetzt rate mal, was die dortige IHK haben will - richtig: Beiträge. Der Geschäftsführer der GmbH weigert sich allerdings beharrlich...

Tatsächlich gibt es in der Satzung der dortigen IHK keine Möglichkeit einer Befreiung von Beiträgen.
Robert Wachtel
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mschaefer

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#28

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 16:33
Moin, moin,

Also erstmal vorweg. lass mal dass Kriegsbeil begraben. Das Du Dich mnit der Materie herumgeschlagen hast und da Wissen mitbringst ist inzwischen deutlich bewiesen. Hoffe wir haben da jemanden nicht vergrault sein Programm zu veröffentlichen. Vielleicht hast Du CG2003 ja dazu motiviert Nägel mit Köpfen zu machen und eine richtige Firma zu gründen und kein mal eben Programmverkauf.


Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, was aus meiner Sicht auch zumindest fraglich ist. Bin, aber kein Jurist, würde mich hier aber beim Landratsamt erkundigen welche Regelungen da noch greifen. Bei der IHK selbst bringt das wohl wenig.

Grüße // Martn
Martin Schaefer
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raffo

Registriert seit: 15. Aug 2005
79 Beiträge
 
#29

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 16:52
[quote="Daniel G"].... Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt?...quote]

Unter den heutigen gesetzlichen Gesichtpunkten (leider) nicht mehr, Du musst alles und jedes (MwSt, Steuer-Erklärung ) sofort abgeben, das war mal als ich meine Fa. in 1997 gründete, da brauchte ich auch als Kleinunternehmer nur 1x jährlich berichten!
Ralf Ringshausen
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Daniel G
(Gast)

n/a Beiträge
 
#30

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 10. Nov 2005, 17:54
Zitat von raffo:
Zitat von Daniel G:
.... Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt?...
Unter den heutigen gesetzlichen Gesichtpunkten (leider) nicht mehr, Du musst alles und jedes (MwSt, Steuer-Erklärung ) sofort abgeben, das war mal als ich meine Fa. in 1997 gründete, da brauchte ich auch als Kleinunternehmer nur 1x jährlich berichten!
Hmm.... wie umständlich... Und alles andere würde nur Probleme bringen... Was ich mich allerdings Frage:

Ab wann ist eine Tätigkeit denn dauerhaft ?

Zitat:
Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, was aus meiner Sicht auch zumindest fraglich ist. Bin, aber kein Jurist, würde mich hier aber beim Landratsamt erkundigen welche Regelungen da noch greifen. Bei der IHK selbst bringt das wohl wenig
Also, wenn das mit der IHK so'n Problem ist, warum gründet man denn nicht einfach eine Briefkastenfirma in z.B. England als Ltd. ? Da hat man als aufstrebender "Geschäftsmann" zumindestens bei dem Startkapital weniger Probleme. Allerdings fallen dann auch etwagige Steuervergünstigungen weg.
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