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OEM-Software

Ein Thema von Helmi · begonnen am 4. Jul 2007 · letzter Beitrag vom 4. Jul 2007
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Benutzerbild von alleinherrscher
alleinherrscher

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#11

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 16:48
Interessanter Vergleich, Hafish...

Du bekommst die OEM Versionen aber praktisch überall, in Buchhandlungen, Elektroläden, Computerfachhandlungen... ich frag mich dann wo die das ganze Zeug herbekommen...meinst du die Buchhandlung hat an Microsoft geschrieben: "wir brauchen mal 200 Stück eurer OEM Versionen, weil wir Computer zusammenbauen und verkaufen?"...Wenn es wirklich verboten wäre, dann müssten Unternehmen die Deutschlandweit operieren und das anbieten aber ziemlich schnell auffliegen...

Naja, dafür werden Sie ja in Werbezeitschriften auch oft mit dem schönen Wort "Systembuilder" angepriesen, damits vielleicht etwas unauffälliger ist?...keine Ahnung...aber auch egal...
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DeddyH

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#12

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 16:50
@Hafish Woher nimmst Du Dein Halbwissen? Hier mal was zum Lesen (bereits aus dem Jahre 2000)
Detlef
"Ich habe Angst vor dem Tag, an dem die Technologie unsere menschlichen Interaktionen übertrumpft. Die Welt wird eine Generation von Idioten bekommen." (Albert Einstein)
Dieser Tag ist längst gekommen
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scrat1979

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#13

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 16:52
Hallo!

Meines Wissens darf zwar normalerweise die OEM-Versionen wie schon oft gesagt wurde nur mit einem Komplettrechner verkauft werden.
Es gibt aber wohl in Deutschland ein Gerichts-Urteil (fragt mich nicht nach einer Quelle, ich habe es aber mal gelesen), daß es hier nicht erlaubt ist, die Software an den Hardwareverkauf zu koppeln, so daß man die OEM-Versionen VÖLLIG LEGAL auch ohne Neurechner kaufen darf!!!

Sollte es wider Erwarten illegal sein, dann wäre doch auch bestimmt schon irgend eine Firma gegen diese Praxis der Händler vorgegangen, oder nicht? Es gibt ja schließlich nicht nur OEM-Versinen von Microsoft und nahezu jeder Händler/Onlineshop bietet diese OEM-Versionen an.


Zitat von Hafish:

Wieso glauben eigentlich immer alle das andere nichts verbotenes machen? Wenn Saturn morgen Propagandamaterial der Waffen SS verkauft wird das dadurch nicht richtiger.
Das bestimmt nicht, aber spätestens am nächsten Tag hätten sie die Staatsanwaltschaft am Hals. Und so wäre es IMHO auch bei den OEM-Versionen, auch wenn der Vergleich etwas hinkt

Grüsse,

SCRaT

//EDIT: Wurde ja gerade eine der möglichen Quellen genannt
Michael Kübler
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Der_Unwissende

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#14

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 16:58
Zitat von Hafish:
Quelle? Wenns deutsches Rechts ist interessiert das keinen, denn Microsoft ist ein US Unternhemen, du schließt den Lizenzvertrag mit denen und Verstöße liegen demnach vor.
Quelle?
Sorry, aber warum sollte hier amerikanisches Recht gelten? Du kaufst das Produkt eines amerikansichen Herstellers, mehr nicht. Wer ein Produkt herstellt ist aber relativ egal. Nimm einfach mal eine Amerikanische M16 und erklär dem Gericht, dass dies ein amerikansiches Produkt sei, im Land des Herstellers ist zudem der Waffenbesitz erlaubt, mal schauen nach welchem Recht da das Urteil fällt
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DeddyH

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#15

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 17:00
*LOL* super Vergleich
Detlef
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Der_Unwissende

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#16

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 17:04
Nebenbei, hier mal eine wirkliche Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm
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Hafish

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37 Beiträge
 
#17

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 17:14
Zitat von DeddyH:
@Hafish Woher nimmst Du Dein Halbwissen?
Ich habe es zwar schon geschrieben, aber gut, ich wiederhole es gerne:

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ..." damit ist die Sache schon erledigt:
Wenn ein deutsches oberstes Bundesgericht entscheidet, dass Microsofts Vertriebsstrategie hier in Deutschland nicht erlaubt ist, dann ist das wirklich schön und ich schließe mich dem an.
Das bedeutet aber nur, dass Microsoft hier in Deutschland keine Schadensersatzprozesse gewinnen kann wenn sie versuchen den Differenzbetrag einzuklagen.

Aber gut, nehmen wir mal an man würde das Thema noch nicht abhaken, sondern weiterlesen, dann würde man mit etwas mehr als Halbwissen das Wort Urheberrecht in diesem Text finden. Und spätestens da ist es aus mit dem Text, denn ein wirksamer Lizenzvertrag und ein Urherberrechtsverstoß sind 2 verschiedene Dinge. Wenn man mit einer OEM Version die man -laut Microsoft- nicht haben darf versucht Support oder ähnliches zu bekommen und Microsft verweigert diesen (was aber in der Praxis schwer wird, da sie regelmäßig nichts nachweisen können), dann wird man diesen Support nicht einklagen können. Warum ist das so?
Und jetzt Achtung: Mit der Packungsaufschrift bietet Microsoft einen Vertrag an zu Bedingungen die man entweder annehmen kann oder nicht. Öffnet man die Verpackung als Endkunde, nimmt man die Lizenzbedingungen nicht an, weil man genau das tut, was man laut Vertragsinhalt nicht tun darf. Man lehnt den Lizenzvertrag ab und somit kommt er nicht zustande. Und damit hat MS keinen Vertrag mit dem Endbenutzer und dieser hat keinen Anspruch auf irgendeine Art von Support (Hm, wenn ich genau darüber nachdenke ist das bereitstellen von Registrierungsmöglichkeiten auch Support...). Die einzige Möglichkeit dass der Vertrag zustande käme wäre eine irgendwie geartete Sittenwidrigkeit, die der BGH allerdings in deiner Quelle nicht erkannt hat.

[/jura]



So, jetzt mal weg von dem Thema: Ich BIN für OEM Versionen. Ich bin gegen diese Vertriebsstruktur von MS. Ich rate jedem zu OEM Versionen. MS wirds nie merken wenn man welche benutzt.
Alles was ich gesagt habe war, dass es (zivil-)rechtlich nicht einwandfrei ist.
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leddl

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#18

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 17:39
Zitat von Hafish:
Aber gut, nehmen wir mal an man würde das Thema noch nicht abhaken, sondern weiterlesen, dann würde man mit etwas mehr als Halbwissen das Wort Urheberrecht in diesem Text finden. Und spätestens da ist es aus mit dem Text, denn ein wirksamer Lizenzvertrag und ein Urherberrechtsverstoß sind 2 verschiedene Dinge. Wenn man mit einer OEM Version die man -laut Microsoft- nicht haben darf versucht Support oder ähnliches zu bekommen und Microsft verweigert diesen (was aber in der Praxis schwer wird, da sie regelmäßig nichts nachweisen können), dann wird man diesen Support nicht einklagen können. Warum ist das so?
Und jetzt Achtung: Mit der Packungsaufschrift bietet Microsoft einen Vertrag an zu Bedingungen die man entweder annehmen kann oder nicht. Öffnet man die Verpackung als Endkunde, nimmt man die Lizenzbedingungen nicht an, weil man genau das tut, was man laut Vertragsinhalt nicht tun darf. Man lehnt den Lizenzvertrag ab und somit kommt er nicht zustande. Und damit hat MS keinen Vertrag mit dem Endbenutzer und dieser hat keinen Anspruch auf irgendeine Art von Support (Hm, wenn ich genau darüber nachdenke ist das bereitstellen von Registrierungsmöglichkeiten auch Support...). Die einzige Möglichkeit dass der Vertrag zustande käme wäre eine irgendwie geartete Sittenwidrigkeit, die der BGH allerdings in deiner Quelle nicht erkannt hat.
Sorry, gaaaaanz großer Käse
Natürlich kann man den Support nicht einklagen, der ist in der OEM-Version ja auch schließlich nicht inbegriffen

Zum Rest: Es gibt da in der Juristerei so ein schönes Ding namens "Salvatorische Klausel". Die befindet sich im Normalfall in jedem Vertrag (unter Garantie auch in Microsofts Lizenzbestimmungen).
Sinn und Zweck dieser Klausel (nur ganz grob): Sind einige Teile des Vertrages nach geltendem Recht nicht rechtens, so sind diese einfach zu ignorieren. Der Vertrag als solches gilt trotzdem

Sprich: OEM-Versionen dürfen in Deutschland privaten Käufern nicht vorenthalten werden, dieser Vertragsbestandteil fällt also weg --> ergo aber trotzdem gültiger Lizenzvertrag
//Edit:
Zitat von Hafish:
Alles was ich gesagt habe war, dass es (zivil-)rechtlich nicht einwandfrei ist.
Absolut einwandfrei und ohne Bedenken zu nutzen
Das Urteil wäre ja auch sonst ziemlich blödsinnig: Weil OEM-Versionen jetzt auch legal direkt von Endbenutzern gekauft werden können ist ihre Benutzung illegal
Axel Sefranek
A programmer started to cuss, cause getting to sleep was a fuss.
As he lay there in bed, looping round in his head
was: while(!asleep()) ++sheep;
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Hafish

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37 Beiträge
 
#19

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 18:18
Zitat von leddl:
Sorry, gaaaaanz großer Käse
Natürlich kann man den Support nicht einklagen, der ist in der OEM-Version ja auch schließlich nicht inbegriffen

Zum Rest: Es gibt da in der Juristerei so ein schönes Ding namens "Salvatorische Klausel". Die befindet sich im Normalfall in jedem Vertrag (unter Garantie auch in Microsofts Lizenzbestimmungen).
Sinn und Zweck dieser Klausel (nur ganz grob): Sind einige Teile des Vertrages nach geltendem Recht nicht rechtens, so sind diese einfach zu ignorieren. Der Vertrag als solches gilt trotzdem

Sprich: OEM-Versionen dürfen in Deutschland privaten Käufern nicht vorenthalten werden, dieser Vertragsbestandteil fällt also weg --> ergo aber trotzdem gültiger Lizenzvertrag
...
Das Urteil wäre ja auch sonst ziemlich blödsinnig: Weil OEM-Versionen jetzt auch legal direkt von Endbenutzern gekauft werden können ist ihre Benutzung illegal
1) Support war nur ein Beispiel für Nebenpflichen/angeboten von Microsoft.
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen. Aber trotzdem guter Versuch.
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.
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xaromz

Registriert seit: 18. Mär 2005
1.682 Beiträge
 
Delphi 2006 Enterprise
 
#20

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 18:42
Hallo,
Zitat von Hafish:
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen. Aber trotzdem guter Versuch.
Wo steht hier was von AGB? Hier geht's um Softwarelizenzen.
Zitat von Hafish:
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.
Ich habe mir gerade die Lizenzbestimmungen für mein Vista OEM durchgelesen. Da steht nirgends, dass ich das nicht einfach kaufen und legal auf meinem Rechner installieren darf. Der einzige einschränkende Passus, der drinsteht, lautet:
Zitat von Vista OEM Lizenz:
Indem sie diese Lizenz annehmen, stimmen sie zu, dass Sie ein System Builder sind.
Und jetzt die Preisfrage: Was ist ein System Builder? Scheint mir ein seeehr schwammiger Begriff zu sein.

Gruß
xaromz
I am a leaf on the wind - watch how I soar
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