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OEM-Software

Ein Thema von Helmi · begonnen am 4. Jul 2007 · letzter Beitrag vom 4. Jul 2007
 
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leddl

Registriert seit: 13. Okt 2003
Ort: Künzelsau
1.613 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#18

Re: OEM-Software

  Alt 4. Jul 2007, 17:39
Zitat von Hafish:
Aber gut, nehmen wir mal an man würde das Thema noch nicht abhaken, sondern weiterlesen, dann würde man mit etwas mehr als Halbwissen das Wort Urheberrecht in diesem Text finden. Und spätestens da ist es aus mit dem Text, denn ein wirksamer Lizenzvertrag und ein Urherberrechtsverstoß sind 2 verschiedene Dinge. Wenn man mit einer OEM Version die man -laut Microsoft- nicht haben darf versucht Support oder ähnliches zu bekommen und Microsft verweigert diesen (was aber in der Praxis schwer wird, da sie regelmäßig nichts nachweisen können), dann wird man diesen Support nicht einklagen können. Warum ist das so?
Und jetzt Achtung: Mit der Packungsaufschrift bietet Microsoft einen Vertrag an zu Bedingungen die man entweder annehmen kann oder nicht. Öffnet man die Verpackung als Endkunde, nimmt man die Lizenzbedingungen nicht an, weil man genau das tut, was man laut Vertragsinhalt nicht tun darf. Man lehnt den Lizenzvertrag ab und somit kommt er nicht zustande. Und damit hat MS keinen Vertrag mit dem Endbenutzer und dieser hat keinen Anspruch auf irgendeine Art von Support (Hm, wenn ich genau darüber nachdenke ist das bereitstellen von Registrierungsmöglichkeiten auch Support...). Die einzige Möglichkeit dass der Vertrag zustande käme wäre eine irgendwie geartete Sittenwidrigkeit, die der BGH allerdings in deiner Quelle nicht erkannt hat.
Sorry, gaaaaanz großer Käse
Natürlich kann man den Support nicht einklagen, der ist in der OEM-Version ja auch schließlich nicht inbegriffen

Zum Rest: Es gibt da in der Juristerei so ein schönes Ding namens "Salvatorische Klausel". Die befindet sich im Normalfall in jedem Vertrag (unter Garantie auch in Microsofts Lizenzbestimmungen).
Sinn und Zweck dieser Klausel (nur ganz grob): Sind einige Teile des Vertrages nach geltendem Recht nicht rechtens, so sind diese einfach zu ignorieren. Der Vertrag als solches gilt trotzdem

Sprich: OEM-Versionen dürfen in Deutschland privaten Käufern nicht vorenthalten werden, dieser Vertragsbestandteil fällt also weg --> ergo aber trotzdem gültiger Lizenzvertrag
//Edit:
Zitat von Hafish:
Alles was ich gesagt habe war, dass es (zivil-)rechtlich nicht einwandfrei ist.
Absolut einwandfrei und ohne Bedenken zu nutzen
Das Urteil wäre ja auch sonst ziemlich blödsinnig: Weil OEM-Versionen jetzt auch legal direkt von Endbenutzern gekauft werden können ist ihre Benutzung illegal
Axel Sefranek
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